Aktueller Hinweis
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Saisonkennzeichen
Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.
Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 9 (3) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
Unterlagen
- gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die Abmeldung / Stilllegung oder den Fahrzeugschein
- die Bescheinigung über die gültige Abgasuntersuchung
- die bisherigen Kennzeichen
- Eine Lastschrifteinzugsermächtigung für das Finanzamt für die Kfz.-Steuer (Download unter "Formulare")
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Kosten
Die Gebühr beträgt 26,10 € für neue Papiere und 35,00 € für alte Papiere.
Hinweis: Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sandra Hörsting
Tel: 02541 18-3650
E-Mail: sandra.hoersting@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld
- Frau Benedikte Grünefeld
Tel: 02594 9436-3650
E-Mail: benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) - Frau Nadine Bicks
Tel: 02591 9183-3650
E-Mail: nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Coesfeld
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum Ihr Fahrzeug zugelassen werden soll. Das Fahrzeug ist dann für volle Monate zugelassen – mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate -, d.h. der Beginn des Betriebszeitraumes ist immer der erste, das Ende des Betriebszeitraumes immer der letzte Tag eines Monats.
Dieser Zeitraum wird auf dem Kennzeichen geprägt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 9 (3) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Formulare
- gültiger Personalausweis, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzliche eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
- Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II
- Bescheinigung über die Abmeldung / Stilllegung oder den Fahrzeugschein
- die Bescheinigung über die gültige Abgasuntersuchung
- die bisherigen Kennzeichen
- Eine Lastschrifteinzugsermächtigung für das Finanzamt für die Kfz.-Steuer (Download unter "Formulare")
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Die Gebühr beträgt 26,10 € für neue Papiere und 35,00 € für alte Papiere.
Hinweis: Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.
Kennzeichen, Autokennzeichen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/715/showFrau
Sandra
Hörsting
39 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
Sandra
Hörsting
39 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
Sandra
Hörsting
39 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
Sandra
Hörsting
39 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)