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Umzug innerhalb des Kreises bzw. Namensänderung
Sie sind innerhalb des Kreises Coesfeld umgezogen?
Es ist lediglich die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen.
Die Berichtigung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) wegen eines Umzuges innerhalb des Kreises Coesfeld (ohne Änderung des Namens!) können Sie auch bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt / Bürgerservice vornehmen lassen.
Übersicht über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Coesfeld
Hat sich Ihr Name geändert, beispielsweise durch Heirat?
Damit der richtige Name in den Fahrzeugpapieren steht, ist eine Korrektur von Fahrzeugschein (ZB I) sowie Fahrzeugbrief (ZBII) erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- § 15 (1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen
- Es ist ein Online-Termin erforderlich.
Portal zur Terminreservierung - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- gültigen Lichtbildausweis
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters) unterschriebene Vollmacht
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat) - Ihren gültigen Lichbildausweis
- Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Hinweise und Besonderheiten
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Sofern Sie noch die „alten" Fahrzeugpapiere besitzen, ist in den Kfz-Zulassungsstellen zwingend die Vorlage beider Dokumente notwendig, da diese dabei in die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II getauscht werden.
Sie sind aus einem anderen Zulassungsbezirk zugezogen, d. h. das Fahrzeug ist bzw. war zuletzt außerhalb des Kreises Coesfelds zugelassen?
Siehe Umschreibung von Außerhalb
Sie sind weggezogen, haben den Kreis Coesfeld verlassen? In diesem Fall sind wir nicht mehr für Sie zuständig. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Zulassungsbehörde Ihres neuen Hauptwohnsitzes zum Zwecke der Umschreibung (Standortwechsel) in Verbindung.
Weitere Informationen
Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
- Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen) und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gewerbeanmeldung oder Gesellschaftervertrag und Fotokopie eines Gesellschafters. Die eVB-Nummer muss auf die Firma / "juristische Person" ausgestellt werden.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bei Minderjährigen:
Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente im Original. Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Benedikte Grünefeld
Tel: 02594 9436-3650
E-Mail: benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) - Frau Nadine Bicks
Fachdienstleitung
Tel: 02591 9183-3650
E-Mail: nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Steverstraße 15
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Verwandte Dienstleistungen
Sie sind innerhalb des Kreises Coesfeld umgezogen?
Es ist lediglich die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen.
Die Berichtigung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) wegen eines Umzuges innerhalb des Kreises Coesfeld (ohne Änderung des Namens!) können Sie auch bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt / Bürgerservice vornehmen lassen.
Übersicht über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Coesfeld
Hat sich Ihr Name geändert, beispielsweise durch Heirat?
Damit der richtige Name in den Fahrzeugpapieren steht, ist eine Korrektur von Fahrzeugschein (ZB I) sowie Fahrzeugbrief (ZBII) erforderlich.
- Es ist ein Online-Termin erforderlich.
Portal zur Terminreservierung - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- gültigen Lichtbildausweis
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters) unterschriebene Vollmacht
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat) - Ihren gültigen Lichbildausweis
- Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:
Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
- Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen) und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gewerbeanmeldung oder Gesellschaftervertrag und Fotokopie eines Gesellschafters. Die eVB-Nummer muss auf die Firma / "juristische Person" ausgestellt werden.
Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.
Bei Minderjährigen:
Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente im Original. Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.
Adresse ändern, Namensänderung, Berichtigung des Fahrzeugscheins, Fahrzeugschein, Adressänderung, Heirat, umgezogen innerhalb Kreis Coesfeld, Name hat sich geändert, Name ändern, Umzug https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/717/show
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
Fachdienstleitung
05 (Lüdinghausen, Steverstraße 15)