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Fahrerbescheinigung
Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf die Gültigkeitsdauer der EG-Lizenz nicht überschreiten.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz
- Die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- Der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
- Fahrerlaubnis des Fahrpersonals
Kosten
Die Gebühr für eine Fahrerbescheinigung mit Ausfertigung der beglaubigter Abschrift beträgt 90,00 €.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stephan-Matthias Hoffmann
Abteilungsleitung
Tel: 02594 9436-3600
E-Mail: stephan-matthias.hoffmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr
Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf die Gültigkeitsdauer der EG-Lizenz nicht überschreiten.
- Die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz
- Die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
- Der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
- Fahrerlaubnis des Fahrpersonals
Die Gebühr für eine Fahrerbescheinigung mit Ausfertigung der beglaubigter Abschrift beträgt 90,00 €.
Fahrpersonal, Güterkraftverkehr, Beschäftigung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/730/showHerr
Stephan-Matthias
Hoffmann
Abteilungsleitung
104 (Dülmen, Kreuzweg 27)