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Fahrerbescheinigung

Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf die Gültigkeitsdauer der EG-Lizenz nicht überschreiten.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz 
  • Die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  • Der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
  • Fahrerlaubnis des Fahrpersonals

Kosten

Die Gebühr für eine Fahrerbescheinigung mit Ausfertigung der beglaubigter Abschrift beträgt 90,00 €.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

36.3 - Bußgeldstelle, Personen- und Güterverkehr

Fahrerbescheinigung

Zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr ist für das im Rahmen der Gemeinschaftslizenz eingesetzte Fahrpersonal, soweit es sich um Staatsangehörige aus Drittstaaten handelt, eine Fahrerbescheinigung erforderlich.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung darf die Gültigkeitsdauer der EG-Lizenz nicht überschreiten.

  • Die dem Unternehmer erteilte Gemeinschaftslizenz 
  • Die Arbeitsgenehmigung des Fahrpersonals
  • Der Aufenthaltstitel des Fahrpersonals
  • Fahrerlaubnis des Fahrpersonals

Die Gebühr für eine Fahrerbescheinigung mit Ausfertigung der beglaubigter Abschrift beträgt 90,00 €.

Fahrpersonal, Güterkraftverkehr, Beschäftigung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/730/show
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Herr

Stephan-Matthias

Hoffmann

Abteilungsleitung

104 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3600
stephan-matthias.hoffmann@kreis-coesfeld.de