Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Umschreibung innerhalb

Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches im Kreis Coesfeld zugelassen ist bzw. war?

Beachten Sie hierbei jedoch Folgendes: Möchten Sie ein Fahrzeug anmelden, ist dies nur in der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes möglich. Ein Zweit-Wohnsitz in Kreis Coesfeld reicht nicht aus.

Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen werden soll, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung im Kreis Coesfeld haben.

 

Unterlagen

  • Es ist ein Online-Termin erforderlich.
    Portal zur Terminreservierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO. Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Zulassungen können nur noch mit einer eVB durchgeführt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Besonderheiten (z.B. gewünschte Saisonangaben oder Kurzzeitangaben) Ihrem Versicherer mitgeteilt haben und diese auch hinterlegt wurden bzw. abweichende Versicherungsnehmer eingetragen sind. Falsch hinterlegte Daten können nicht abgeändert werden, eine Zulassung kann nicht durchgeführt werden.
  • gültigen Lichbildausweis
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer Für die KFZ-Steuer ist ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.

Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat)

Weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de

  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

 

Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

 

Kosten

Die Gebühr beträgt ab 19,60 €.

Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen, Einzelbetriebserlaubnis, Reservierungsgebühr etc. hinzukommen.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

 

Hinweise und Besonderheiten

Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.

Sofern Sie noch die „alten" Fahrzeugpapiere besitzen, ist in den Kfz-Zulassungsstellen zwingend die Vorlage beider Dokumente notwendig, da diese dabei in die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II getauscht werden.

 

Weitere Informationen

Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:

Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:

  • Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen) und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gewerbeanmeledung oder Gesellschaftervertrag und Fotokopie eines Gesellschafters. Die eVB-Nummer muss auf die Firma / "juristische Person" ausgestellt werden.

Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.

Bei Minderjährigen:

Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente im Original. Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.

 

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Umschreibung innerhalb

Sie haben ein Fahrzeug erworben, welches im Kreis Coesfeld zugelassen ist bzw. war?

Beachten Sie hierbei jedoch Folgendes: Möchten Sie ein Fahrzeug anmelden, ist dies nur in der Behörde Ihres Hauptwohnsitzes möglich. Ein Zweit-Wohnsitz in Kreis Coesfeld reicht nicht aus.

Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen werden soll, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung im Kreis Coesfeld haben.

 

  • Es ist ein Online-Termin erforderlich.
    Portal zur Terminreservierung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO. Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • Versicherungsnachweis in Form einer elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Zulassungen können nur noch mit einer eVB durchgeführt werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Besonderheiten (z.B. gewünschte Saisonangaben oder Kurzzeitangaben) Ihrem Versicherer mitgeteilt haben und diese auch hinterlegt wurden bzw. abweichende Versicherungsnehmer eingetragen sind. Falsch hinterlegte Daten können nicht abgeändert werden, eine Zulassung kann nicht durchgeführt werden.
  • gültigen Lichbildausweis
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer Für die KFZ-Steuer ist ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.

Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat)

Weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de

  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

 

Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:

 

Falls das Fahrzeug gewerblich mit Sitz oder Niederlassung im Kreis Coesfeld zugelassen werden soll, benötigen Sie folgendes:

Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:

  • Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers)
  • Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
  • Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen) und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
  • Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gewerbeanmeledung oder Gesellschaftervertrag und Fotokopie eines Gesellschafters. Die eVB-Nummer muss auf die Firma / "juristische Person" ausgestellt werden.

Bei Einzelunternehmen, Selbstständigen, Kanzleien, Arztpraxen, eingetragenen Kaufleuten, etc. darf die eVB-Nummer nicht auf die Halteranrede "juristische Person" ausgestellt werden, sondern muss die natürliche Person als Halter ausweisen.

Bei Minderjährigen:

Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente im Original. Die Zulassung des Fahrzeuges auf eine minderjährige Person ist nur zulässig aus steuerlichen Gründen auf Grund einer Schwerbehinderung des minderjährigen Kindes oder wenn das minderjährige Kind in Besitz einer für das Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, ist das Sorgerechtsurteil oder ein anderer geeigneter Nachweis vorzulegen.

 

Die Gebühr beträgt ab 19,60 €.

Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen, Einzelbetriebserlaubnis, Reservierungsgebühr etc. hinzukommen.

Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.

 

Anmeldung (bereits abgemeldetes Fahrzeug), Zulassung, innerhalb Kreis Coesfeld https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/731/show
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 9183-3650

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de