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Geschwindigkeitsüberwachung-Messstellen
Neben der Polizei führt auch der Kreis Coesfeld Geschwindigkeitskontrollen durch. Diese Messungen erfolgen insbesondere im Bereich von Unfallschwerpunkten und auf Strecken, die von schwächeren Verkehrsteilnehmern (z. B. Kindern, älteren Menschen, Radfahrern) genutzt werden.
In der 38. Kalenderwoche vom 18.09.2023 - 23.09.2023 sind zu Ihrer Sicherheit Kontrollen in folgenden Orten geplant:
Montag 18.09.2023
Nottuln: Hagenstraße
Dienstag 19.09.2023
Olfen: Eversumer Straße
Mittwoch 20.09.2023
Billerbeck: Beerlage
Donnerstag 21.09.2023
Nordkirchen: Cappenberger Straße
Freitag 22.09.2023
Havixbeck: L 581
Samstag 23.09.2023
Senden: L 884
Eine Änderung dieser Planung aus unvorhersehbaren, organisatorischen oder örtlichen Gründen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Es können kurzfristig weitere Messorte hinzukommen.
Neben der Kreisverwaltung nimmt auch die Polizei eigene Messungen im Kreisgebiet vor.
Darüber hinaus werden die stationären Messanlagen, die sich an verschiedenen Orten im gesamten Kreisgebiet befinden, in zeitlich wechselnden Abständen mit einer Kamera bestückt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 48 Ordnungsbehördengesetz
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ulrike Espendiller
Tel: 02594 9436-3640
E-Mail: ulrike.espendiller@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Neben der Polizei führt auch der Kreis Coesfeld Geschwindigkeitskontrollen durch. Diese Messungen erfolgen insbesondere im Bereich von Unfallschwerpunkten und auf Strecken, die von schwächeren Verkehrsteilnehmern (z. B. Kindern, älteren Menschen, Radfahrern) genutzt werden.
In der 38. Kalenderwoche vom 18.09.2023 - 23.09.2023 sind zu Ihrer Sicherheit Kontrollen in folgenden Orten geplant:
Montag 18.09.2023
Nottuln: Hagenstraße
Dienstag 19.09.2023
Olfen: Eversumer Straße
Mittwoch 20.09.2023
Billerbeck: Beerlage
Donnerstag 21.09.2023
Nordkirchen: Cappenberger Straße
Freitag 22.09.2023
Havixbeck: L 581
Samstag 23.09.2023
Senden: L 884
Eine Änderung dieser Planung aus unvorhersehbaren, organisatorischen oder örtlichen Gründen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Es können kurzfristig weitere Messorte hinzukommen.
Neben der Kreisverwaltung nimmt auch die Polizei eigene Messungen im Kreisgebiet vor.
Darüber hinaus werden die stationären Messanlagen, die sich an verschiedenen Orten im gesamten Kreisgebiet befinden, in zeitlich wechselnden Abständen mit einer Kamera bestückt.
Rechtsgrundlagen allgemein
- § 48 Ordnungsbehördengesetz
Frau
Ulrike
Espendiller
26 (Dülmen, Kreuzweg 27)