Aktueller Hinweis
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".
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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Sonderregelung während der aktuellen Coronakrise
Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten besteht aktuell die Möglichkeit den Antragsvordruck hier ausdrucken und zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen) zuzusenden.
Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
- Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
- Name der Fahrschule
Kosten
- 44,70 €
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Maren Hetkamp
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Nicole Hubert
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- Frau Peggy Schuster
Tel: 02541 18-3670
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- Führerscheinstelle Dülmen
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.4 - Führerscheinstelle
Sonderregelung während der aktuellen Coronakrise
Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten besteht aktuell die Möglichkeit den Antragsvordruck hier ausdrucken und zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen) zuzusenden.
Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Kopie des Personalausweises oder Passes
- Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
- Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
- Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
- Name der Fahrschule
- 44,70 €
Frau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Maren
Hetkamp
08 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nicole
Hubert
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Peggy
Schuster
007 (Dülmen, Kreuzweg 27)