Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Sonderregelung während der aktuellen Coronakrise

Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten besteht aktuell die Möglichkeit den Antragsvordruck hier ausdrucken und zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen) zuzusenden.

Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Unterlagen

  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
  • Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
  • Name der Fahrschule

Kosten

  • 44,70 €
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Sonderregelung während der aktuellen Coronakrise

Aufgrund der eingeschränkten Öffnungszeiten besteht aktuell die Möglichkeit den Antragsvordruck hier ausdrucken und zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post an die Führerscheinstelle (Kreis Coesfeld, Führerscheinstelle, Kreuzweg 27, 48249 Dülmen) zuzusenden.

Im Nachgang erhalten Sie einen Gebührenbescheid.


Anträge zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis können bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Kopie des Personalausweises oder Passes
  • Biometrisches Passfoto (ggfs. Fotoautomat vorhanden)
  • Sehtest, nicht älter als 2 Jahre, im Original
  • Bescheinigung über 1. Hilfe im Original
  • Name der Fahrschule
  • 44,70 €
Fahrerlaubnis, Führerschein, Neuerteilung, Erteilung https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/794/show
Führerscheinstelle Dülmen
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3670
Fax 02594 9436-3696

Frau

Maren

Hetkamp

08 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Nicole

Hubert

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Peggy

Schuster

007 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

Maren

Hetkamp

08 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Nicole

Hubert

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de

Frau

Peggy

Schuster

007 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02541 18-3670
fuehrerscheinstelle@kreis-coesfeld.de