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Befähigungsnachweise
Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis.
Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.
Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 1/2005
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
Unterlagen
- schriftlicher Nachweis über abgeschlossene Ausbildung und/oder
- Nachweis über Sachkundelehrgang und/oder
- Studienabschluss
Kosten
Die Bescheinigung "Befähigungsnachweis" ist kostenpflichtig nach aktueller Gebührenordnung und wird pro Bescheingung mit 26,00 Euro abgerechnet.
Hinweise und Besonderheiten
Sollten Sie nicht im Kreis Coesfeld wohnen, dort aber arbeiten, so muss Ihnen ihr zuständiges Veterinäramt das hier downloadbare Formular "Bescheinigung durch das Veterinäramt" ausfüllen und unterschreiben. Sie müssen es im Antragsassistenten hochladen und mit einreichen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Eva Engels
Tel: 02541 18-3916
E-Mail: eva.engels@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Daruper Straße 5
48653 Coesfeld
E-Mail: veterinaerdienst@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
39.2 - Veterinärdienst
Tiertransporte und die damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Personen. Für den Transport von Pferden, Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel über eine Entfernung ab 65 Kilometern benötigen Fahrer und Betreuer einen Befähigungsnachweis.
Tiertransporte können durch die zuständige Behörde jederzeit angehalten und kontrolliert werden.
Der Befähigungsnachweis wird bei entsprechender Sachkunde von der Veterinärabteilung ausgestellt. Es wird eine abgeschlossene qualifizierte Ausbildung, die nach dem 05.01.2007 erfolgt sein muss, oder ein Sachkundelehrgang als Fortbildung vorausgesetzt. Weitere Informationen können den gesetzlichen Bestimmungen entnommen werden oder telefonsich erfragt werden.
- schriftlicher Nachweis über abgeschlossene Ausbildung und/oder
- Nachweis über Sachkundelehrgang und/oder
- Studienabschluss
Die Bescheinigung "Befähigungsnachweis" ist kostenpflichtig nach aktueller Gebührenordnung und wird pro Bescheingung mit 26,00 Euro abgerechnet.
Befähigung, Tiertransport, Transport, Viehbeförderungsschein,Viehtransport, https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/90680/showFrau
Eva
Engels
007 (Coesfeld, Daruper Str. 5)