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Elektronischer Reiseausweis

Elektronischer Reiseausweis für Ausländer

Mit der Einführung des elektronischen Reiseausweises (eReiseausweis) soll die Identitätsfeststellung des jeweiligen Inhabers deutlich verbessert und beschleunigt werden. Darüber hinaus verhindert die Speicherung bestimmter Daten auf dem Chip im eReiseausweis eine Nutzung durch Unberechtigte sowie Fälschungen.

Im Chip des eReiseausweises sind personen- und dokumentenbezogene Daten sowie biometrische Daten gespeichert:

  • zur Person u.a.
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • Staatsangehörigkeit
  • zum Dokument u.a.
    • Seriennummer
    • ausstellender Staat
    • Dokumententyp
    • Gültigkeitsdatum
  • biometrische Daten
    • Lichtbild
    • 2 Fingerabdrücke

Der eReiseausweis wird je nach Einzelfall ausgefertigt als Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose, sofern die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.

Alle bereits ausgegebenen Reiseausweise nach altem Muster behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Vor Auslandsreisen sollten Sie sich jedoch über die aktuell gültigen Grenzübertritts- und Aufenthaltsbestimmungen der jeweiligen Zielstaaten informieren.

Die Gültigkeit des eReiseausweises beträgt in der Regel zwei Jahre. Der eReiseausweis kann nur  persönlich in Räumen der Ausländerbehörde beantragt werden, da eine Unterschrift auf einem speziellen Formular zu leisten ist.

Speicherung der Fingerabdrücke

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Ausweisproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Ausländerbehörde spätestens mit Ausgabe des eReiseausweises unwiderruflich gelöscht.

Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Verfahren zur Abnahme der Fingerabdrücke

Für den eReiseausweis werden 2 Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden in der Ausländerbehörde mit Hilfe von Scannern aufgenommen. Durch das Auflegen des Fingers auf die Glasscheibe des Scanners wird der Fingerabdruck elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.

Welche Stellen sind befugt, die Fingerabdrücke auszulesen

Die im Chip des eReiseausweises gespeicherten Daten dürfen von den durch das Aufenthaltsgesetz befugten Behörden zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Feststellung und Sicherung der Identität des Inhabers ausgelesen und verwendet werden:

Befugte Behörden sind u.a.:

  • Polizeivollzugsbehörden
  • Zollverwaltung
  • Pass- und Meldebehörden
  • Ausländerbehörden

Die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften verbieten das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten im nichtöffentlichen Bereich. Dies ist durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet.

Häufig gestellte Fragen- FAQ

https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde

Unterlagen

  • 1 Passbild (biometrietauglich)

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Ausländer beträgt

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 100,00 €
  • für Kinder und Personen unter 24 Jahren 97,00 €.

Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 €
  • für Kinder und Personen unter 24 Jahren 38,00 €.

(Stand: Oktober 2020)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

32.3 - Ausländerbehörde

Elektronischer Reiseausweis

Elektronischer Reiseausweis für Ausländer

Mit der Einführung des elektronischen Reiseausweises (eReiseausweis) soll die Identitätsfeststellung des jeweiligen Inhabers deutlich verbessert und beschleunigt werden. Darüber hinaus verhindert die Speicherung bestimmter Daten auf dem Chip im eReiseausweis eine Nutzung durch Unberechtigte sowie Fälschungen.

Im Chip des eReiseausweises sind personen- und dokumentenbezogene Daten sowie biometrische Daten gespeichert:

  • zur Person u.a.
    • Vor- und Nachname
    • Geburtsdatum
    • Geschlecht
    • Staatsangehörigkeit
  • zum Dokument u.a.
    • Seriennummer
    • ausstellender Staat
    • Dokumententyp
    • Gültigkeitsdatum
  • biometrische Daten
    • Lichtbild
    • 2 Fingerabdrücke

Der eReiseausweis wird je nach Einzelfall ausgefertigt als Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge oder für Staatenlose, sofern die Beschaffung eines Heimatpasses nicht zumutbar oder nicht möglich ist.

Alle bereits ausgegebenen Reiseausweise nach altem Muster behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Vor Auslandsreisen sollten Sie sich jedoch über die aktuell gültigen Grenzübertritts- und Aufenthaltsbestimmungen der jeweiligen Zielstaaten informieren.

Die Gültigkeit des eReiseausweises beträgt in der Regel zwei Jahre. Der eReiseausweis kann nur  persönlich in Räumen der Ausländerbehörde beantragt werden, da eine Unterschrift auf einem speziellen Formular zu leisten ist.

Speicherung der Fingerabdrücke

Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Ausweisproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der Ausländerbehörde spätestens mit Ausgabe des eReiseausweises unwiderruflich gelöscht.

Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Verfahren zur Abnahme der Fingerabdrücke

Für den eReiseausweis werden 2 Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden in der Ausländerbehörde mit Hilfe von Scannern aufgenommen. Durch das Auflegen des Fingers auf die Glasscheibe des Scanners wird der Fingerabdruck elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe oder andere Hilfsmittel.

Welche Stellen sind befugt, die Fingerabdrücke auszulesen

Die im Chip des eReiseausweises gespeicherten Daten dürfen von den durch das Aufenthaltsgesetz befugten Behörden zum Zwecke der Überprüfung der Echtheit des Dokumentes oder der Feststellung und Sicherung der Identität des Inhabers ausgelesen und verwendet werden:

Befugte Behörden sind u.a.:

  • Polizeivollzugsbehörden
  • Zollverwaltung
  • Pass- und Meldebehörden
  • Ausländerbehörden

Die aufenthaltsrechtlichen Vorschriften verbieten das Auslesen der im Chip gespeicherten Daten im nichtöffentlichen Bereich. Dies ist durch technische Sicherheitsmechanismen gewährleistet.

Häufig gestellte Fragen- FAQ

https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde

  • 1 Passbild (biometrietauglich)

Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Ausländer beträgt

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 100,00 €
  • für Kinder und Personen unter 24 Jahren 97,00 €.

Die Gebühr für die Ausstellung eines elektronischen Reiseausweises für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt

  • für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 €
  • für Kinder und Personen unter 24 Jahren 38,00 €.

(Stand: Oktober 2020)

Reiseausweis für Ausländer, Pass, Reisepass https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/932/show
Fachdienst - Ausländerbehörde
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Fax 02541 18-3399

Herr

Alexander

Reuver

31 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3313
alexander.reuver@kreis-coesfeld.de

Frau

Christa

Hohmann

31 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3312
christa.hohmann@kreis-coesfeld.de

Frau

Mechthild

Gronau

030 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3311
mechthild.gronau@kreis-coesfeld.de

Frau

Bärbel

Wilde

22 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3317
baerbel.wilde@kreis-coesfeld.de

Frau

Hörsting

35 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3322
s.hoersting@kreis-coesfeld.de
32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3200
Fax 02541 18-3299

Herr

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