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Elektronischer Aufenthaltstitel

Zum 01.09.2011 wurde in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Ausländer eingeführt, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen, die Sicherheit zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Daher sind  alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den eAT einzuführen. Die bisherigen Aufenthaltstitel behalten ihre eingetragene Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden.

Der eAT im Format einer Scheckkarte enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten des Inhabers sowie ein Lichtbild und Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Der eAT beinhaltet auf Wunsch eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, Dienste im Internet oder an Automaten zu nutzen. Zusätzlich ist der eAT auch für eine elektronische Unterschriftsfunktion vorbereitet. Diese kann der Inhaber aktivieren, um digitale Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichen. Da für die Beantragung des eAT die Abgabe von Fingerabdrücken vorgesehen ist, müssen alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, künftig persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

Da der eAT nicht von der Ausländerbehörde ausgestellt wird, sondern bei der Bundesdruckerei bestellt werden muss, wird sich die Bearbeitungszeit verlängern. Die Verlängerung des eAt soll daher rechtzeitig, etwa 2 Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels, beantragt werden.

Ausführliche Informationen zum eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchlinge (BAMF) www.bamf.de.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausländerbehörde zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde

Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abt. 32 - Sicherheit und Ordnung (Ausländerbehörde)
Schützenwall 18
48653 Coesfeld

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Amt/Fachbereich

32.3 - Ausländerbehörde

Elektronischer Aufenthaltstitel

Zum 01.09.2011 wurde in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Ausländer eingeführt, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen, die Sicherheit zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Daher sind  alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den eAT einzuführen. Die bisherigen Aufenthaltstitel behalten ihre eingetragene Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden.

Der eAT im Format einer Scheckkarte enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten des Inhabers sowie ein Lichtbild und Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Der eAT beinhaltet auf Wunsch eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, Dienste im Internet oder an Automaten zu nutzen. Zusätzlich ist der eAT auch für eine elektronische Unterschriftsfunktion vorbereitet. Diese kann der Inhaber aktivieren, um digitale Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichen. Da für die Beantragung des eAT die Abgabe von Fingerabdrücken vorgesehen ist, müssen alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, künftig persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.

Da der eAT nicht von der Ausländerbehörde ausgestellt wird, sondern bei der Bundesdruckerei bestellt werden muss, wird sich die Bearbeitungszeit verlängern. Die Verlängerung des eAt soll daher rechtzeitig, etwa 2 Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels, beantragt werden.

Ausführliche Informationen zum eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchlinge (BAMF) www.bamf.de.

Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausländerbehörde zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen - FAQ

https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde

Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abt. 32 - Sicherheit und Ordnung (Ausländerbehörde)
Schützenwall 18
48653 Coesfeld

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Aufenthaltserlaubnis, eAT, elektronischer Aufenthaltstitel, EU, Ausweis https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/933/show
Fachdienst - Ausländerbehörde
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Fax 02541 18-3399

Herr

Alexander

Reuver

31 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3313
alexander.reuver@kreis-coesfeld.de

Frau

Christa

Hohmann

31 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3312
christa.hohmann@kreis-coesfeld.de

Frau

Mechthild

Gronau

030 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3311
mechthild.gronau@kreis-coesfeld.de

Frau

Bärbel

Wilde

22 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3317
baerbel.wilde@kreis-coesfeld.de

Frau

Hörsting

35 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3322
s.hoersting@kreis-coesfeld.de
32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3200
Fax 02541 18-3299

Herr

Alexander

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31 (Coesfeld, Schützenwall 18)

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alexander.reuver@kreis-coesfeld.de

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