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Elektronischer Aufenthaltstitel
Zum 01.09.2011 wurde in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Ausländer eingeführt, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen, die Sicherheit zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Daher sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den eAT einzuführen. Die bisherigen Aufenthaltstitel behalten ihre eingetragene Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden.
Der eAT im Format einer Scheckkarte enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten des Inhabers sowie ein Lichtbild und Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Der eAT beinhaltet auf Wunsch eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, Dienste im Internet oder an Automaten zu nutzen. Zusätzlich ist der eAT auch für eine elektronische Unterschriftsfunktion vorbereitet. Diese kann der Inhaber aktivieren, um digitale Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichen. Da für die Beantragung des eAT die Abgabe von Fingerabdrücken vorgesehen ist, müssen alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, künftig persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Da der eAT nicht von der Ausländerbehörde ausgestellt wird, sondern bei der Bundesdruckerei bestellt werden muss, wird sich die Bearbeitungszeit verlängern. Die Verlängerung des eAt soll daher rechtzeitig, etwa 2 Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels, beantragt werden.
Ausführliche Informationen zum eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchlinge (BAMF) www.bamf.de.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausländerbehörde zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen - FAQ
https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde
Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abt. 32 - Sicherheit und Ordnung (Ausländerbehörde)
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Formulare
- Ausländer: Antrag auf Niederlassungserlaubnis (Assistent)
- Ausländer: Antrag auf Niederlassungserlaubnis
- Ausländer: Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Assistent)
- Ausländer: Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Ausländer: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Assistent)
- Ausländer: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Dokumente
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Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst - Ausländerbehörde
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: auslaenderbehoerde@kreis-coesfeld.de
- 32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sicherheit-und-ordnung@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
32.3 - Ausländerbehörde
Zum 01.09.2011 wurde in Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für Ausländer eingeführt, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der Europäischen Union zu vereinheitlichen, die Sicherheit zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Daher sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den eAT einzuführen. Die bisherigen Aufenthaltstitel behalten ihre eingetragene Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden.
Der eAT im Format einer Scheckkarte enthält einen Chip, auf dem die persönlichen Daten des Inhabers sowie ein Lichtbild und Fingerabdrücke elektronisch gespeichert werden. Der eAT beinhaltet auf Wunsch eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, Dienste im Internet oder an Automaten zu nutzen. Zusätzlich ist der eAT auch für eine elektronische Unterschriftsfunktion vorbereitet. Diese kann der Inhaber aktivieren, um digitale Verträge rechtsverbindlich zu unterzeichen. Da für die Beantragung des eAT die Abgabe von Fingerabdrücken vorgesehen ist, müssen alle Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, künftig persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Da der eAT nicht von der Ausländerbehörde ausgestellt wird, sondern bei der Bundesdruckerei bestellt werden muss, wird sich die Bearbeitungszeit verlängern. Die Verlängerung des eAt soll daher rechtzeitig, etwa 2 Monate vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels, beantragt werden.
Ausführliche Informationen zum eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchlinge (BAMF) www.bamf.de.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ausländerbehörde zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen - FAQ
https://coe.de/faq-auslaenderbehoerde
Kreis Coesfeld
Der Landrat
Abt. 32 - Sicherheit und Ordnung (Ausländerbehörde)
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
Formulare
- Ausländer: Antrag auf Niederlassungserlaubnis (Assistent)
- Ausländer: Antrag auf Niederlassungserlaubnis
- Ausländer: Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (Assistent)
- Ausländer: Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Ausländer: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Assistent)
- Ausländer: Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Dokumente
Aufenthaltserlaubnis, eAT, elektronischer Aufenthaltstitel, EU, Ausweis https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/mitarbeitende/-/egov-bis-detail/dienstleistung/933/showHerr
Alexander
Reuver
31 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Christa
Hohmann
31 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Mechthild
Gronau
030 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Bärbel
Wilde
22 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Hörsting
35 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Herr
Alexander
Reuver
31 (Coesfeld, Schützenwall 18)
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Christa
Hohmann
31 (Coesfeld, Schützenwall 18)
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Mechthild
Gronau
030 (Coesfeld, Schützenwall 18)
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Bärbel
Wilde
22 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Hörsting
35 (Coesfeld, Schützenwall 18)