Wärmepumpen mit Erdwärmenutzung sind heute in der Regel Anlagen mit Erdwärmesonden. Dabei werden je nach Wärmebedarf eine oder mehrere Bohrungen niedergebracht, in die die einzelnen Sonden eingeführt werden. Es handelt sich um ein geschlossenes System, in dem ein Wärmeträgermedium zirkuliert, welches die Wärmeenergie des Erdreiches über die Rohrwandung aufnimmt und in der Wärmepumpe über einen Wärmetauscher für die Beheizung des Gebäudes nutzbar macht.

Andere Anlagentypen, wie Erdkollektoren oder Wasser / Wasserwärmepumpen spielen heute nur noch eine untergeordnete Rolle.

Wärmepumpen mit Erdwärmenutzung stellen meist eine Benutzung des Grundwassers im Sinne der §§ 8, 9 und 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und sind somit erlaubnispflichtig. Die Erlaubnisse werden in der Regel für einen Zeitraum von 25 Jahren erteilt.

Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Benutzung des Grundwassers mittels Erdwärmesonden oder Grundwasserwärmepumpen mit einer Wärmeleistung von bis zu 30 kW kann formlos unter Berücksichtigung des entsprechenden Merkblatts eingereicht werden.

Bei Erdwärmekollektoren ist in den meisten Fällen eine Anzeige ausreichend, in anderen Fällen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dies hängt u. a. vom Grundwasserstand auf dem jeweiligen Grundstück ab. Die endgültige Beurteilung wird durch die Untere Wasserbehörde vorgenommen. Es ist daher für jeden Erdwärmekollektor zunächst eine Anzeige gemäß Merkblatt einzureichen.

Bei der Beantragung größerer Anlagen oder anderer Anlagentypen wird um vorherige Abstimmung gebeten.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis berechnet sich nach der Wärmeleistung. Die Mindestgebühr beträgt 200 €. Auch die Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen ist gebührenpflichtig. Hierfür beträgt die Mindestgebühr 50 €.