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Aufstau von Gewässern
Das Aufstauen von oberirdischen Gewässern, beispielsweise zur Wasserkraftnutzung oder zur Speisung von Fischteichen, stellt eine Gewässerbenutzung gem. §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz dar und ist somit wasserrechtlich erlaubnispflichtig.
Der Einbau einer Stauanlage ist ein erheblicher Eingriff in ein Gewässer. Um eine ökologische Verträglichkeit zu gewährleisten, müssen Aspekte wie Mindestwasserführung und Durchgängigkeit des Gewässers besonders kritisch betrachtet werden. Die Genehmigungsfähigkeit und die Rahmenbedingungen sind in jedem Einzelfall genau zu prüfen. Auch Änderungen an bestehenden Stauanlagen und deren Betrieb, bei älteren Anlagen oft mit sog. Altrechten versehen, müssen mit der Abt. Umwelt abgestimmt werden.
Weitere Hinweise zum Thema Gewässer gibt das Anliegen "Gewässerunterhaltung" (siehe "Seiten mit ähnlichen Themen").
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Die Anträge können formlos eingereicht werden. Der erforderliche Umfang ist im Einzelfall mit der Abt. Umwelt abzustimmen.
Kosten
Die zu entrichtende Gebühr wird im Einzelfall in Abhängigkeit von der Stauhöhe und der Laufzeit der wasserrechtlichen Erlaubnis ermittelt.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Brunsmann
Tel: 02541 18-7321
E-Mail: heike.brunsmann@kreis-coesfeld.de
- Frau Sophie Hemsing
Tel: 02541 18-7312
E-Mail: sophie.hemsing@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 70 - Umwelt
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: umwelt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
70.3 - Wasserwirtschaft
Das Aufstauen von oberirdischen Gewässern, beispielsweise zur Wasserkraftnutzung oder zur Speisung von Fischteichen, stellt eine Gewässerbenutzung gem. §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz dar und ist somit wasserrechtlich erlaubnispflichtig.
Der Einbau einer Stauanlage ist ein erheblicher Eingriff in ein Gewässer. Um eine ökologische Verträglichkeit zu gewährleisten, müssen Aspekte wie Mindestwasserführung und Durchgängigkeit des Gewässers besonders kritisch betrachtet werden. Die Genehmigungsfähigkeit und die Rahmenbedingungen sind in jedem Einzelfall genau zu prüfen. Auch Änderungen an bestehenden Stauanlagen und deren Betrieb, bei älteren Anlagen oft mit sog. Altrechten versehen, müssen mit der Abt. Umwelt abgestimmt werden.
Weitere Hinweise zum Thema Gewässer gibt das Anliegen "Gewässerunterhaltung" (siehe "Seiten mit ähnlichen Themen").
Die Anträge können formlos eingereicht werden. Der erforderliche Umfang ist im Einzelfall mit der Abt. Umwelt abzustimmen.
Die zu entrichtende Gebühr wird im Einzelfall in Abhängigkeit von der Stauhöhe und der Laufzeit der wasserrechtlichen Erlaubnis ermittelt.
Stauanlagen, Gewässer https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1058/showFrau
Heike
Brunsmann
313 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Sophie
Hemsing
317 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)