Die Entsorgung der Abfälle ist durch den Kreis Coesfeld sowie die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld zu gewährleisten. Nach dem Landesabfallgesetz erfolgt diese Aufgabenwahrnehmung im Rahmen einer Arbeitsteilung zwischen den Gebietskörperschaften. Während die Städte und Gemeinden für die Einsammlung der Abfälle sowie die Beratung der Bürger zuständig ist, kümmert sich der Kreis um die Verwertung und Beseitigung der Abfälle. Des Weiteren ist es Aufgabe des Kreises die Überwachung der Abfallentsorgung, die Beratung der Gewerbebetriebe in Abfallfragen durchzuführen.

Für die Durchführung der Aufgaben der Deponienachsorge, der Beseitigung und Verwertung der Abfälle sowie der Abfallberatung hat der Kreis Coesfeld die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH ( www.wbc-coesfeld.de) beauftragt.

Abfälle, die nicht über die Sammelsysteme der Städte und Gemeinden sowie des Kreises entsorgt werden können - das sind i.d.R. Abfälle aus größeren Gewerbebetrieben - müssen von deren Erzeugern selbst ordnungsgemäß entsorgt werden.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Entsorgung der Abfälle erfolgt auf der Grundlage der Gebührensatzung des Kreises Coesfeld.

Zuständige Stelle

Betrieblicher Umweltschutz
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld

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