Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW können zinsverbilligte Darlehen vergeben werden. Teilweise sind hier auch Tilgungsnachlässe möglich.

Diese Darlehen werden für Wohngebäude, die sich im Kreis Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt.

Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.

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