Was bietet das Kreisarchiv dem Bürger?

"Jedes Archiv aber, das bewahrt, gepflegt und benutzt wird, ist ein dringend notwendiger Ort gegen Erinnerungslosigkeit." (Bundespräsident Roman Herzog, 1995)

Damit die Geschichte lebendig bleibt, gibt es Archive. Archive erfüllen allgemein die Aufgabe, Dokumente und Informationen aus der Vergangenheit aufzubewahren und bei Bedarf schnell zugänglich zu machen. Staats-, Kreis- und Stadtarchive und viele andere mehr sammeln, pflegen und erschließen die für ihren Bereich wichtigen Quellen. Waren die Archive früher dunkle, staubige und für die Öffentlichkeit unzugängliche Geheimkammern, so haben sie sich heute in moderne Informationsstellen für den internen Verwaltungsablauf gewandelt. Zugleich dienen sie einer immer breiter werdenden interessierten Öffentlichkeit, Schülern, Studenten und Wissenschaftlern sowie Medien als kompetente historische Forschungseinrichtungen.

Das Kreisarchiv Coesfeld ist, verglichen etwa mit den historischen Stadtarchiven eine sehr junge Einrichtung. Seit 1986 werden alle Dokumente, die in irgendeiner Weise für die Geschichte des Kreises Coesfeld interessant sind, archiviert, d.h. inhaltlich erschlossen und nach bestimmten Kriterien geordnet. Sachgerecht verpackt und gelagert steht das Archivgut dann für Anfragen aus den verschiedenen Ämtern der Verwaltung und der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Zum Archivgut zählen in erster Linie die bei der Kreisverwaltung Coesfeld (und bis 1975 bei der Kreisverwaltung Lüdinghausen) seit 1946 erwachsenen Akten, die zum Teil wichtige historische Ereignisse widerspiegeln. Bestände aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts liegen im Kreisarchiv nur vereinzelt vor; die Akten der Vorgängerbehörden, nämlich der 1816 eingerichteten staatlichen Landratsämter Coesfeld und Lüdinghausen sowie der 1886 geschaffenen Kreisausschüsse (Kreiskommunalverwaltung) sind im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen (Bohlweg 2, 48147 Münster, Telefon: 0251/48850) überliefert. Eine Übersicht über die im Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen liegenden Akten ist im Kreisarchiv einzusehen.

Das amtliche Archivgut kann in der Regel nach einer Sperrfrist von 30 Jahren von Dritten genutzt werden. Ausgenommen davon ist Schriftgut, das einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegt (Sperrfrist 60 Jahre) sowie personenbezogene Akten (Sperrfrist 10 Jahre nach dem Tod des Betreffenden oder 100 Jahre nach dessen Geburt).

Für die Erledigung der archivischen Anfragen und zur Bearbeitung der Akten wurde die Archivbibliothek aufgebaut, die schwerpunktmäßig geschichtliche und heimatkundliche Literatur enthält. Besondere Erwähnung verdienen in diesem Zusammenhang die 500 Festschriften, die zu Vereins- oder sonstigen Jubiläen herausgegeben wurden.

Darüber hinaus befinden sich im Kreisarchiv archivische Sammlungen, die eine wertvolle Ergänzung der Aktenbestände darstellen. Hierzu zählen eine Fotosammlung (mit zirka 10.000 Aufnahmen), eine Zeitungssammlung, eine zeitgeschichtliche Sammlung sowie eine Plakatsammlung.

Für die gezielte Suche stehen dem Nutzer im Kreisarchiv so genannte Findbücher und Karteien zur Verfügung.

Eine Bestandsübersicht erhalten Sie im rechten Fenster unter "Verwandte Dienstleistungen". 

Die Benutzung der Archivbestände erfolgt im Rahmen der Benutzungsordnung, die hier im Abschnitt "Dokumente" heruntergeladen werden kann.

Eine Terminvereinbarung ist erwünscht.

Anfragen an das Kreisarchiv können per Briefpost, Telefax, E-Mail oder Web-Assistent (oben) übersandt werden.

Anfahrtskizze

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