Auf den Höhen der Baumberge findet sich eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete des Münsterlands. Hier wächst der seltene Waldmeister-Buchenwald in wertvoller naturnaher Ausprägung. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet „Baumberge“ sichert den Wald als Lebensraum vieler seltener Tiere, u. a. für höhlenbewohnende Spechte und Fledermäuse.

Wie in allen Naturschutzgebieten, so steht auch im Naturschutzgebiet „Baumberge“ der Schutz von Natur und Landschaft im Mittelpunkt. Dennoch soll die Schönheit der Baumberge erlebt werden können. Um dabei die empfindlichen Waldflächen vor Beeinträchtigungen zu schützen, besteht ein Wegekonzept für die einzelnen Nutzergruppen wie Wanderer, Reiter und Mountainbiker.

Regelungen für das Mountainbiking in den Baumbergen

Es ist in Wäldern verboten, Flächen außerhalb der Wege mit Rädern zu befahren (vgl. § 59 Abs. 3 LNatSchG, § 3 Abs. 1e LFoG NRW).

Diese Allgemeinregelung ist für das Naturschutzgebiet „Baumberge“ dahingehend konkretisiert, dass das Radfahren sogar nur auf den gesondert dafür ausgewiesenen Wegen gestattet ist (siehe Plandarstellung , vgl. Ziffer 2.1.07 B Landschaftsplan Baumberge-Süd unter Dokumente). Motorgetriebene Fahrzeuge, also Elektrofahrräder (ab 25 km/h), Motocross- und Quadmaschinen sind im Naturschutzgebiet „Baumberge“ generell nicht zulässig.

Der Erhalt der Natur in den Baumbergen erfordert Rücksichtnahme von uns allen.

Bitte tragen Sie durch ein angepasstes Verhalten dazu bei, die Vielfalt und Schönheit dieses Gebiets zu bewahren. Verstöße gegen die geltenden Verbote stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können (vgl. § 70 Abs. 1 Nr. 1a LFoG NRW, § 77 Abs. 1 Nr. 4, 13 LNatSchG NRW).