Zur Führung des Liegenschaftskatasters wird das Programmsystem ALKIS® (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) eingesetzt.

Aufgrund einheitlicher Vorgaben sind die Liegenschaftsdaten aller Bundesländer vom alten Datenmodell (GeoInfoDok 6.0.1) in das neue Datenmodell (GeoInfoDok 7.1.2) zu überführen (Migration).

Die Überführung der Liegenschaftsdaten des Kreises Coesfeld in das neue Datenmodell begann am 11. Oktober 2024.

Die Neueinrichtung des Liegenschaftskatasters ist für den 01. Dezember 2024 geplant.

Für die Umstellungsphase gelten die folgenden Regelungen:

  • Während der Umstellung sind im Liegenschaftskataster keine Fortführungen möglich.
  • Es wird zu keiner Zeit eine parallele Datenführung in beiden Datenmodellen geben.
  • Eintragungsnachrichten der Grundbuchverwaltungen wurden mit Datum einschließlich 09. Oktober 2024 ins ALKIS eingearbeitet, d.h. die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster bzgl. der Eigentümerangaben bezieht sich während der Umstellungsphase auf einen eingefrorenen Datenbestand vom 09. Oktober 2024.
  • Fortführungsvermessungen, wie z.B. Zerlegungen, Verschmelzungen usw. wurden noch mit Datum einschließlich 11. Oktober 2024 ins ALKIS eingearbeitet. Diesbezüglich erfolgt die Auskunft aus dem Liegenschaftskataster über das GIS-Portal während der Umstellungsphase aus einem eingefrorenen Datenbestand vom 11. Oktober 2024.
  • Die Vermessungsstellen können während der Migration keine Punktkennzeichen reservieren.
  • Fortführungsrisse und AP-Karten können in der gesamten Zeit der Umstellung wie gewohnt bezogen werden.
  • ALKIS-Bestandsdaten können während der Umstellungsphase noch im alten Datenformat (GeoInfoDok 6.0.1) abgerufen werden.
  • Mit Beginn der Migration können keine Daten im alten Datenformat (GeoInfoDok 6.0.1) mehr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters eingereicht werden. Bei Neueinreichung von Vermessungsschriften müssen Daten im Format der GeoInfoDok 7.1.2 verwendet werden.
  • Kunden, die Daten des NBA-Verfahrens nutzen, müssen nach der Migration ein neues NBA-Verfahren aufsetzen. Es ist von den Nutzern sicherzustellen, dass von Ihnen eingesetzten Programme spätestens zu diesem Zeitpunkt kompatibel zur GeoInfoDok 7.1.2 sind.

Informationen über den aktuellen Stand der landesweiten Umstellungsarbeiten der einzelnen Katasterbehörden veröffentlicht die Bezirksregierung Köln mit der sog. Meilensteinplanung unter dem Link Geobasisdaten-Migrationserlass NRW.

Alle von der Bezirksregierung Köln veröffentlichten Dokumente zur Umstellung auf die GeoInfoDok 7.1.2 können auf dem BSCW-Server unter dem Link Vorgaben ALKIS NRW 7.1.2  eingesehen werden.