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Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Die Verbreitung des Corona-Virus hat spürbare Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft. Die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung des Corona-Virus führen in Teilen auch zum erheblichen Ausfall des Geschäftsbetriebes bei den sozialen Dienstleistern (d.h. den freien Trägern) in der Jugendhilfe und in der Eingliederungshilfe.
Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen eines „Sozialschutz-Pakets“ mit dem „Sozialdienstleister-Einsatzgesetz“ (SodEG) sehr kurzfristig auch Regelungen für die sozialen Dienstleister (d.h. die freien Träger) in der Jugendhilfe geschaffen.
Bitte beachten Sie, dass der Sicherstellungsauftrag des SodEG erst greift, wenn der Sozialdienstleister auch nach Ausschöpfung vorrangiger Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, usw.) in seinem Bestand gefährdet ist.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Wilfried Häring
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5241
E-Mail: wilfried.haering@kreis-coesfeld.de
- Frau Svea Löchtefeld
Tel: 02541 18-5552
E-Mail: svea.loechtefeld@kreis-coesfeld.de
- Herr Martin Hüls
Tel: 02541 18-5550
E-Mail: martin.huels@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- 50 - Soziales und Jobcenter
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sozialhilfe@kreis-coesfeld.de
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
50.5 - Grunsatzsachbearbeitung
Die Verbreitung des Corona-Virus hat spürbare Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft. Die Schutzmaßnahmen zur Vermeidung des Corona-Virus führen in Teilen auch zum erheblichen Ausfall des Geschäftsbetriebes bei den sozialen Dienstleistern (d.h. den freien Trägern) in der Jugendhilfe und in der Eingliederungshilfe.
Der Gesetzgeber hat daher im Rahmen eines „Sozialschutz-Pakets“ mit dem „Sozialdienstleister-Einsatzgesetz“ (SodEG) sehr kurzfristig auch Regelungen für die sozialen Dienstleister (d.h. die freien Träger) in der Jugendhilfe geschaffen.
Bitte beachten Sie, dass der Sicherstellungsauftrag des SodEG erst greift, wenn der Sozialdienstleister auch nach Ausschöpfung vorrangiger Leistungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, usw.) in seinem Bestand gefährdet ist.
Formulare
Sozialdienstleister Einsatzgesetz, SodEG, Corona, Covid19 https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/20262/showHerr
Wilfried
Häring
Fachdienstleitung
206 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Svea
Löchtefeld
003 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Herr
Martin
Hüls
001 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Herr
Wilfried
Häring
Fachdienstleitung
206 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Svea
Löchtefeld
003 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Herr
Martin
Hüls
001 (Coesfeld, Schützenwall 18)