Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Auszug aus der Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt) stellt die Flurstücke nach ihrer Lage und Gestalt dar. Sie gibt die Liegenschaften bildlich wieder. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können für Sie in beliebig wählbaren Ausschnitten im Originalmaßstab oder als Verkleinerung oder Vergrößerung erstellt werden. Es können auch Grenzmaße in die Karte eingetragen werden (Länge und Breite des Grundstückes). Sie benötigen Auszüge aus der Liegenschaftskarte z.B. für:

  • Bauanträge
  • Teilungsgenehmigungen
  • Baulastenanträge
  • Finanzierung durch Banken
  • Notarielle Verträge

Antragstellung

Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie über das Online-Formular bestellen und direkt bezahlen. Die Karte wird Ihnen dann innerhalb weniger Minuten als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.

Alternativ können Sie den Antrag formlos schriftlich (per Brief, Telefax, E-Mail) oder mündlich (telefonisch oder persönlich) stellen.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühren für analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte auf Papier und Auszüge im PDF Format sind abhängig vom Papierformat:

DIN A 4         30,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €
DIN A 3         30,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €
DIN A 2         60,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €
DIN A 1         60,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €
DIN A 0         60,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €

Diese Gebühren gelten für die Erstellung der Kartenauszüge durch eine Fachkraft der Kreisverwaltung.

Bei der Nutzung des Online-Antrages reduziert sich die Gebührung auf 15 € pro Auszug. Ihnen wird dabei wenige Minuten nach Bestellung und Bezahlung die Liegenschaftskarte per Download als digitales Dokument im pdf-Format zur Verfügung gestellt. 


Die Gebühr für die Eintragung von Grenzmaßen (nur im Papierformat möglich) beträgt im Regelfall 50,00 € (Zeitgebühr).

Zahlungsweisen

  • paydirekt
  • giropay
  • Visa Karte
  • Mastercard

Hinweise und Besonderheiten

Bei Flurstücken, die in einem Flurbereinigungsgebiet liegen, kann es vorkommen, dass Sie keine automatisierte Karte per E-Mail bekommen. In einem solchen Fall muss die Karte dann von Hand erstelt werden und versendet werden. Das Katasteramt setzt sich mit Ihnen in Verbindung.


Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

62.2 - Liegenschaftskataster

Auszug aus der Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt) stellt die Flurstücke nach ihrer Lage und Gestalt dar. Sie gibt die Liegenschaften bildlich wieder. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können für Sie in beliebig wählbaren Ausschnitten im Originalmaßstab oder als Verkleinerung oder Vergrößerung erstellt werden. Es können auch Grenzmaße in die Karte eingetragen werden (Länge und Breite des Grundstückes). Sie benötigen Auszüge aus der Liegenschaftskarte z.B. für:

  • Bauanträge
  • Teilungsgenehmigungen
  • Baulastenanträge
  • Finanzierung durch Banken
  • Notarielle Verträge

Antragstellung

Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie über das Online-Formular bestellen und direkt bezahlen. Die Karte wird Ihnen dann innerhalb weniger Minuten als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.

Alternativ können Sie den Antrag formlos schriftlich (per Brief, Telefax, E-Mail) oder mündlich (telefonisch oder persönlich) stellen.

Die Gebühren für analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte auf Papier und Auszüge im PDF Format sind abhängig vom Papierformat:

DIN A 4         30,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €
DIN A 3         30,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €
DIN A 2         60,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €
DIN A 1         60,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €
DIN A 0         60,00 €    Mehrausfertigung      10,00 €

Diese Gebühren gelten für die Erstellung der Kartenauszüge durch eine Fachkraft der Kreisverwaltung.

Bei der Nutzung des Online-Antrages reduziert sich die Gebührung auf 15 € pro Auszug. Ihnen wird dabei wenige Minuten nach Bestellung und Bezahlung die Liegenschaftskarte per Download als digitales Dokument im pdf-Format zur Verfügung gestellt. 


Die Gebühr für die Eintragung von Grenzmaßen (nur im Papierformat möglich) beträgt im Regelfall 50,00 € (Zeitgebühr).

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62 - Vermessung und Kataster
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-6200
Fax 02541 18-6299

Herr

Rainer

Kotz

101a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6701
rainer.kotz@kreis-coesfeld.de

Herr

Hubert

Sasse

101 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-6705
hubert.sasse@kreis-coesfeld.de