Aktueller Hinweis
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Auszug aus der Liegenschaftskarte
Die Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt) stellt die Flurstücke nach ihrer Lage und Gestalt dar. Sie gibt die Liegenschaften bildlich wieder. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können für Sie in beliebig wählbaren Ausschnitten im Originalmaßstab oder als Verkleinerung oder Vergrößerung erstellt werden. Es können auch Grenzmaße in die Karte eingetragen werden (Länge und Breite des Grundstückes). Sie benötigen Auszüge aus der Liegenschaftskarte z.B. für:
- Bauanträge
- Teilungsgenehmigungen
- Baulastenanträge
- Finanzierung durch Banken
- Notarielle Verträge
Antragstellung
Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie über das Online-Formular bestellen und direkt bezahlen. Die Karte wird Ihnen dann innerhalb weniger Minuten als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Online-Antrag)
Alternativ können Sie den Antrag formlos schriftlich (per Brief, Telefax, E-Mail) oder mündlich (telefonisch oder persönlich) stellen.
Rechtsgrundlagen
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NW)
Kosten
Die Gebühren für analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte auf Papier und Auszüge im PDF Format sind abhängig vom Papierformat:
DIN A 4 30,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 3 30,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 2 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 1 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 0 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
Diese Gebühren gelten für die Erstellung der Kartenauszüge durch eine Fachkraft der Kreisverwaltung.
Bei der Nutzung des Online-Antrages reduziert sich die Gebührung auf 15 € pro Auszug. Ihnen wird dabei wenige Minuten nach Bestellung und Bezahlung die Liegenschaftskarte per Download als digitales Dokument im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
Die Gebühr für die Eintragung von Grenzmaßen (nur im Papierformat möglich) beträgt im Regelfall 50,00 € (Zeitgebühr).
Zahlungsweisen
- paydirekt
- giropay
- Visa Karte
- Mastercard
Hinweise und Besonderheiten
Bei Flurstücken, die in einem Flurbereinigungsgebiet liegen, kann es vorkommen, dass Sie keine automatisierte Karte per E-Mail bekommen. In einem solchen Fall muss die Karte dann von Hand erstelt werden und versendet werden. Das Katasteramt setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Rainer Kotz
Tel: 02541 18-6701
E-Mail: rainer.kotz@kreis-coesfeld.de
- Herr Hubert Sasse
Tel: 02541 18-6705
E-Mail: hubert.sasse@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 62 - Vermessung und Kataster
Friedrich-Ebert-Straße 7
48653 Coesfeld
E-Mail: katasteramt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
62.2 - Liegenschaftskataster
Die Liegenschaftskarte (auch Flurkarte genannt) stellt die Flurstücke nach ihrer Lage und Gestalt dar. Sie gibt die Liegenschaften bildlich wieder. Auszüge aus der Liegenschaftskarte können für Sie in beliebig wählbaren Ausschnitten im Originalmaßstab oder als Verkleinerung oder Vergrößerung erstellt werden. Es können auch Grenzmaße in die Karte eingetragen werden (Länge und Breite des Grundstückes). Sie benötigen Auszüge aus der Liegenschaftskarte z.B. für:
- Bauanträge
- Teilungsgenehmigungen
- Baulastenanträge
- Finanzierung durch Banken
- Notarielle Verträge
Antragstellung
Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie über das Online-Formular bestellen und direkt bezahlen. Die Karte wird Ihnen dann innerhalb weniger Minuten als pdf-Datei zur Verfügung gestellt.
- Auszug aus der Liegenschaftskarte (Online-Antrag)
Alternativ können Sie den Antrag formlos schriftlich (per Brief, Telefax, E-Mail) oder mündlich (telefonisch oder persönlich) stellen.
Die Gebühren für analoge Auszüge aus der Liegenschaftskarte auf Papier und Auszüge im PDF Format sind abhängig vom Papierformat:
DIN A 4 30,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 3 30,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 2 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 1 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
DIN A 0 60,00 € Mehrausfertigung 10,00 €
Diese Gebühren gelten für die Erstellung der Kartenauszüge durch eine Fachkraft der Kreisverwaltung.
Bei der Nutzung des Online-Antrages reduziert sich die Gebührung auf 15 € pro Auszug. Ihnen wird dabei wenige Minuten nach Bestellung und Bezahlung die Liegenschaftskarte per Download als digitales Dokument im pdf-Format zur Verfügung gestellt.
Die Gebühr für die Eintragung von Grenzmaßen (nur im Papierformat möglich) beträgt im Regelfall 50,00 € (Zeitgebühr).
Herr
Rainer
Kotz
101a (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Hubert
Sasse
101 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)