Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
Das Liegenschaftsbuch beschreibt Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen. Sie benötigen Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch z. B. für:
- Wohnungsbauförderung,
- Finanzierungen durch Banken,
- die Landwirtschaftskammern u.ä.
Sie können die Daten auf Papier oder digital erhalten.
Voraussetzungen
- Einberechtigtes Intresse, muss nachgewiesen werden.
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch kann formlos schriftlich (Postweg, Fax, E-Mail) oder mündlich (telefonisch /persönlich) gestellt werden.
Unterlagen
Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück sind hilfreich, in der Regel reichen aber die Anschrift des gesuchten Grundstücks und evtl. Eigentümerangaben aus.
Rechtsgrundlagen
- Vermessungs- und Katastergesetz NRW
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW)
Kosten
Gebühren für Auszüge (Papier oder PDF):
Je Bestand 30,00 €
Je Bestand, das heißt Flurstücke innerhalb eines Katasteramtsbezirkes, die auf demselben Grundbuchblatt geführt werden.
Für jede gleichzeitig beantragte Mehrausfertigung je ausgefertigte Seite 10,00 €.