Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter, der sich auf ein fiktives, gebietstypisches Grundstück bezieht (so genanntes Richtwertgrundstück).

Unter der Adresse http://www.boris.NRW wird jeder interessierten Person nach Eingabe von Gemeinde, Straßenname und Hausnummer ein Kartenausschnitt mit Darstellung des aktuellen Bodenrichtwertes präsentiert, wobei auch dessen beschreibende Informationen abgerufen werden können.

BORIS.NRW ist das gemeinsame Internetportal aller Gutachterausschüsse und des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte in NRW. 
Neben den Bodenrichtwerten sind im Internetportal BORIS.NRW auch die von den Gutachterausschüssen herausgegebenen Grundstücksmarktberichte abrufbar, in denen weitere Informationen zum Grundstücksmarkt wie Umsatz- und Preisentwicklungen, Durchschnittspreise von Baugrundstücken, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen etc. enthalten sind. Bodenrichtwertkarten und Bodenrichtwertauskünfte können auch beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte bestellt werden.

Die Bodenrichtwerte zum Wertermittlungsstichtag 01.01. des Jahres werden jeweils im Rahmen der jährlichen Bodenrichtwertberatung beschlossen und sind im o.g. Informationssystem kostenfrei einzusehen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühr für schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten durch die Geschäftsstelle des Gutachteraussschusses richtet sich nach der Tarifstelle 5.3.2.2 des Gebührentarifs der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordung NRW (VermWertKostO NRW) und wird gemäß §2 Abs. 7 nach Zeitaufwand berechnet. Je Bodenrichtwertauskunft wird ein Betrag von 50 Euro erhoben.

Für digitale Bodenrichtwertauskünfte aus dem Internet (PDF-Dokument) ( http://www.boris.NRW.de) wird keine Gebühr erhoben.

Die Gebühr für Bodenrichtwertkarten als graphische Übersicht je Gemeinde wird gemäß § 2 Abs. 7 nach Zeitaufwand berechnet und beträgt 50 Euro. Auf Wunsch werden Bodenrichtwertkarten auch als digitale Daten abgegeben.