Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte erstattet unter anderem Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken und über den Wert von Rechten an Grundstücken (zum Beispiel Erbbau-, Wohn- oder Nießbrauchrechten). Darüber hinaus können auch Gutachten über Miet- und Pachtwerte erstellt werden.
Die Erledigungsdauer für Gutachten unterscheidet sich in Abhängigkeit von Art, Umfang und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der Geschäftsstelle.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Grundstückswertermittlungsverordnung NRW (GrundWertVO NRW)
- Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW)
Kosten
Die Gebühren richten sich dabei nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW)
Gebühr im Überblick bei einem abschließend ermittelten Wert bis zu 1 Mio Euro:
0,2 v.H. zzgl. 1.400 Euro:
Bei einem
Verkehrswert von 50.000 € beträgt die Gebühr 1.500 €
Verkehrswert von 100.000 € beträgt die Gebühr 1.600 €
Verkehrswert von 200.000 € beträgt die Gebühr 1.800 €
Verkehrswert von 500.000 € beträgt die Gebühr 2.400 €
Verkehrswert von 750.000 € beträgt die Gebühr 2.900 €
Verkehrswert von 1.000.000 € beträgt die Gebühr 3.400 €
Unberücksichtigt sind hierbei etwaige Zu- oder Abschläge gem. Tarifstelle 5.1 (s.o).
Auf die Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer zu erheben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Bedarf von der Geschäftsstelle: 02541 / 18-6810 (Herr Schnute) oder 02541 / 18-6811 (Herr Mathmann)