Diese Information richtet sich ausschließlich an behördliche Vermessungsstellen.
Als behördliche Vermessungsstelle können Sie Teile der Vermessungsschriften (Berechnungen, Koordinatenverzeichnis, usw.) per E-Mail zur Katasterübernahme einreichen.

Katasterübernahme in der Praxis:
Aufgrund von häufigen Rückfragen sind zu den nachfolgenden Themen Hinweise zusammengestellt.

  • Hinweise zur Vermessung und Berechnung im ETRS 89 (Download)
  • Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 21.03.2005 zum Anschlusszwang (Download)
  • Vfg. der Bezirksregierung Münster vom 25.10.1967 zur Ausführung von Katastervermessungen bei Markenwegen (Download)
  • ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem)