Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot an alle alleinerziehenden Elternteile. Als Beistand helfen wir Ihnen bei der Geltendmachung des Kindesunterhaltes.
Außerdem beraten und unterstützen wir Mütter in Fragen der Vaterschaftsfeststellung, vor oder nach der Geburt des Kindes, und beurkunden die Vaterschaftsanerkennung. In Vaterschaftsprozessen vertreten wir Ihr Kind vor Gericht, wenn der Vater zur Beurkundung der Vaterschaft nicht bereit ist.

Bei der Vaterschaftsfeststellung wird unterschieden zwischen:

  • Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung der Vaterschaft kann u.a. beim Jugendamt kostenlos beurkundet werden. Das Anerkenntnis wird rechtswirksam, wenn die Kindesmutter zustimmt. Die Zustimmungserklärung der Kindesmutter muss ebenfalls beurkundet werden. Das Vaterschaftsanerkenntnis wird an das zuständige Standesamt weitergeleitet und dort beigeschrieben. Ein rechtsgültiges Vaterschaftsanerkenntnis ist unwiderrufbar. Eine Änderung des Vater-Kind-Verhältnisses ist nur noch durch gerichtliche Entscheidung möglich.

  • Gerichtliche Vaterschaftsfeststellung

Sollte der Vater nicht bereit sein, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen oder sollte die Vaterschaft unklar sein, ist eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung erforderlich. Das Jugendamt kann das Kind in dem Gerichtsverfahren vertreten. Voraussetzung ist jedoch, dass für das Kind eine Beistandschaft eingerichtet wird.

Den Antrag für eine Beistandschaft kann ein Elternteil stellen, dem die alleinige Sorge für sein Kind zusteht. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Als Beistand werden wir ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und in  Abstimmung mit dem antragsstellenden Elternteil tätig.

Den Antrag kann ein Elternteil stellen, dem die alleinige Sorge zusteht. Steht die elterliche Sorge den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand wird ausschließlich in den oben genannten Aufgabenbereichen und in  Abstimmung mit dem antragsstellenden Elternteil tätig.

Weiterführende Informationen zur Beistandschaft erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
www.bmfsfj.de

Antragsstellung:
Die Beistandschaft kann jederzeit auf schriftlichen Antrag eingerichtet werden. Die Einrichtung einer Beistandschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich. Ein Antragsformular wird Ihnen auf Anfrage gerne zugesandt. Eine Beendigung einer Beistandschaft ist jederzeit möglich.

Zuständigkeit:
Für weitere Informationen steht Ihnen das Kreisjugendamt Coesfeld gern zur Verfügung. Es empfiehlt sich zur Klärung der offenen Fragen einen Gesprächstermin mit den Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Beistandschaft zu vereinbaren.
Bitte beachten Sie folgende Adresse der Beistände:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld

Anfahrtskizze

Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

Formulare

Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Vaterschaftsanerkenntnis (soweit vorhanden)
  • Unterhaltstitel (soweit vorhanden)

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Beistandschaft durch das Jugendamt ist kostenlos.