Nicht immer sind Eltern in der Lage, ihren Kindern die notwendige Zuwendung zu geben oder ihre Versorgung und Erziehung sicherzustellen. Wenn Eltern schwer erkrankt sind und nicht für ihre Kinder sorgen können, Familien sich in Krisen- oder Notsituationen befinden oder, wenn Eltern dauerhaft nicht in der Lage sind die Erziehung ihrer Kinder zu übernehmen, leben Kinder zeitweise oder auf Dauer in Pflegefamilien oder in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe.

Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes zählen:

  • Werbung von Pflegeeltern,
  • Überprüfung der Eignung von Inobhutnahme-, Bereitschaftspflege,-Kurzzeitpflege- und Dauerpflegefamilien (auch Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare),
  • Vorbereitung und Schulung der Bewerber/innen im Rahmen von Einzelgesprächen sowie in Form von mehrtägigen Bewerberseminaren.
  • Vorbereitung und Durchführung der Pflegevermittlung: Ermittlung der Lebensumstände des Kindes, Informationsaustausch mit anderen beteiligten Institutionen (Heime, Kindergärten, Schule, Gerichte, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Beratungsstellen) und Fachdiensten, Perspektivklärung, Auswahl der Pflegeeltern, Kontaktanbahnung,
  • Beratung und Begleitung von Pflegeeltern,
  • Hilfeplanung,
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren,
  • Vermittlung und Begleitung von Besuchskontakten zwischen dem Kind und seiner Herkunftsfamilie,
  • Beratung und Begleitung der leiblichen Eltern,
  • Bildung von Elternkreisen, Vorbereitung und Durchführung von Vortragsabenden und Fortbildungen.

Regionale Adoptionsvermittlungsstelle

Die Adoptionsvermittlung ist eine Aufgabe der Jugendhilfe, die für ein Kind in Betracht kommt, dessen Eltern sich außerstande sehen, für das Kind zu sorgen und trotz familienunterstützender Hilfen die Eigenverantwortung für das Kind nicht wahrnehmen können. Adoption bedeutet, dass ein Kind aus seinem ursprünglichen Familienverband herausgelöst und als Kind in den Familienverband der Adoptiveltern eingebunden wird.

Es ist uns wichtig, leibliche Eltern, die vor der Entscheidung stehen, ein Kind zur Adoption freizugeben, ausführlich zu beraten. Gemeinsam mit den Eltern wägen wir Vor- und Nachteile ab und wählen die geeignete Adoptionsform. Ziel unserer Arbeit ist, Eltern für Kinder zu finden und nicht umgekehrt.

Das Kind und seine Bedürfnisse sind Ausgangsbasis aller Bemühungen der Adoptionsvermittlung.

Adoptivbewerber/innen müssen die Tatsache akzeptieren, ein Kind fremder Eltern aufzunehmen und diese Besonderheit in ihr Leben und das des Kindes zu integrieren. Einfühlungsvermögen in kindliche Bedürfnisse, Belastbarkeit und persönliche Eignung sind weitere Kriterien. Rechtliche Grundvoraussetzung ist die notarielle Einwilligung der leiblichen Eltern. Einer Adoptionsvermittlung geht immer ein Bewerbungsverfahren voraus. In diesem ist neben einigen objektiven Kriterien der Eignungsprüfung die Auseinandersetzung mit dem eigenen Wunsch nach dem Zusammenleben mit einem Kind ein wesentlicher Bestandteil des Bewerbungsprozesses. Der Gesetzgeber hat lediglich im § 1743 BGB ein Erfordernis festgelegt, das sich darauf bezieht, wie alt die annehmenden Eltern sein müssen. Bei der Annahme durch ein Ehepaar muss ein Partner das 25. Lebensjahr, der andere Partner das 21. Lebensjahr vollendet haben. Wer ein Kind allein annehmen will, muss 25 Jahre alt sein.

Eine obere Altersgrenze ist gesetzlich nicht festgelegt. Das Alter der Annehmenden ist aber ein Indikator, der auf andere Merkmale wie z. B. Lebenserfahrung, Belastbarkeit, Flexibilität etc. verweist.

Auslandsadoption

Wir beraten Sie eingehend und erstellen Berichte, aber wir vermitteln keine Auslandsadoptionen. Internationale Adoptionen führen die Adoptionsstellen der Landesjugendämter und Auslandsvermittlungsstellen mit entsprechender Zulassung durch. Mit allen diesen Stellen arbeiten wir partnerschaftlich zusammen.

Zusammenfassend ist das Kreisjugendamt Coesfeld als gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im gesamten Kreisgebiet für folgende Aufgaben zuständig:

  • Akquise, Eignungsfeststellung und Vorbereitung von
  • Adoptiveltern (auch Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare)
  • Beratung und Begleitung von Fremd- und Stiefkindadoptionen
  • Entscheidung über die Eignung der Adoptivstelle und fachliche Äußerung gegenüber den Gerichten
  • Unterstützung bei der Suche von und nach Adoptierten
  • Erstellung von Sozialberichten bei Auslandsadoptionen