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Jugendleiter/innen-Card
Die Jugendleiterin-Card bzw. Jugendleiter-Card (JuLeiCa) legitimiert ehrenamtlich engagierte Menschen gegenüber Erziehungsberechtigten von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie staatlichen und nichtstaatlichen Stellen als kompetente und qualifizierte Jugendgruppenleiterinnen und –leiter.
Darüber hinaus dient sie als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen (s. Downloads), die an die Funktion „JugendleiterIn“ oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen können wie z.B.
- Freistellungen,
- Erstattungen von Verdienstausfall,
- Inanspruchnahme von Vergünstigen,
- Fahrpreisermäßigung,
- Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe,
- Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit,
- Besuche von Kulturveranstaltungen,
- Besuche von Freizeiteinrichtungen,
- Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen,
- Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.
Der Online-Antrag ist auf www.juleica.de zu finden.
Die genauen Voraussetzungen für die Ausstellung einer JuLeiCa sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.
Weitere Informationen
- Landesjugendring Niedersachsen e.V
- Flyer "Schritt für Schritt zur neuen Juleica" (siehe unten Downloads)
- Hinweise zum Foto
- Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung der Juleica (siehe unten Downloads)
- Internetverweis
- Förderung des Ehrenamtes
- Mit der Beantragung der Juleica Card wird Ihnen i.d.R. ein Antrag auf Förderung des Ehrenamtes zugeschickt, mit dem Sie die Auszahlung von 75,00 € beantragen können.
Zuständigkeit
- für Coesfeld das Städtische Jugendamt Coesfeld, Rathaus, 48653 Coesfeld (www.coesfeld.de)
- für Dülmen das Städtische Jugendamt Dülmen, Rathaus, 48249 Dülmen (www.duelmen.de)
- für die Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden das Kreisjugendamt Coesfeld, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld
Ortsrecht
- Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen - (siehe unten Downloads)
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Lichtbild (siehe unter "Weitere Informationen" Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung)
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit durch eine pädagogische Fachkraft
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten; a`45 Minunten)
Kosten
Es fallen für den Antragsteller keine Gebühren an.
Downloads
- 51 / JuLeiCa - Hinweise zum Foto bei der Online-Beantragung einer Jugendleiter|in-Card
- 51 / JuLeiCa - Flyer "Schritt für Schritt zur neuen Juleica" des Landesjugendring Niedersachsen e.V
- 51 / JuLeiCa - Vergünstigungen
- 51 / Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen
- 51 / Bestellformular_Juleica_Ticket_2023
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Janina Przybyl
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-5246
E-Mail: janina.przybyl@kreis-coesfeld.de
- Frau Tina Sundrum
Tel: 02541 18-5232
E-Mail: tina.sundrum@kreis-coesfeld.de
- Frau Rose Kockmann
Tel: 02541 18-5231
E-Mail: rose.kockmann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.1 - Sozialpädagogische Dienste
Die Jugendleiterin-Card bzw. Jugendleiter-Card (JuLeiCa) legitimiert ehrenamtlich engagierte Menschen gegenüber Erziehungsberechtigten von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie staatlichen und nichtstaatlichen Stellen als kompetente und qualifizierte Jugendgruppenleiterinnen und –leiter.
Darüber hinaus dient sie als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen (s. Downloads), die an die Funktion „JugendleiterIn“ oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen können wie z.B.
- Freistellungen,
- Erstattungen von Verdienstausfall,
- Inanspruchnahme von Vergünstigen,
- Fahrpreisermäßigung,
- Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe,
- Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit,
- Besuche von Kulturveranstaltungen,
- Besuche von Freizeiteinrichtungen,
- Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen,
- Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.
Der Online-Antrag ist auf www.juleica.de zu finden.
Die genauen Voraussetzungen für die Ausstellung einer JuLeiCa sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.
Weitere Informationen
- Landesjugendring Niedersachsen e.V
- Flyer "Schritt für Schritt zur neuen Juleica" (siehe unten Downloads)
- Hinweise zum Foto
- Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung der Juleica (siehe unten Downloads)
- Internetverweis
- Förderung des Ehrenamtes
- Mit der Beantragung der Juleica Card wird Ihnen i.d.R. ein Antrag auf Förderung des Ehrenamtes zugeschickt, mit dem Sie die Auszahlung von 75,00 € beantragen können.
Zuständigkeit
- für Coesfeld das Städtische Jugendamt Coesfeld, Rathaus, 48653 Coesfeld (www.coesfeld.de)
- für Dülmen das Städtische Jugendamt Dülmen, Rathaus, 48249 Dülmen (www.duelmen.de)
- für die Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden das Kreisjugendamt Coesfeld, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld
Ortsrecht
- Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen - (siehe unten Downloads)
- Lichtbild (siehe unter "Weitere Informationen" Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung)
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit durch eine pädagogische Fachkraft
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten; a`45 Minunten)
Es fallen für den Antragsteller keine Gebühren an.
JuLeiCa, Jugendleiter https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/495/showFrau
Janina
Przybyl
Fachdienstleitung
101 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Tina
Sundrum
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)
Frau
Rose
Kockmann
108 (Coesfeld, Schützenwall 10)