Jugendleiter/innen-Card
Die Jugendleiterin-Card bzw. Jugendleiter-Card (JuLeiCa) legitimiert ehrenamtlich engagierte Menschen gegenüber Erziehungsberechtigten von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie staatlichen und nicht staatlichen Stellen als kompetente und qualifizierte Jugendgruppenleiterinnen und –leiter.
Darüber hinaus dient sie als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen (Juleica-Vergünstigungen in NRW – Landesjugendring NRW), die an die Funktion „JugendleiterIn“ oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen können wie z.B.
- Freistellungen,
- Erstattungen von Verdienstausfall,
- Inanspruchnahme von Vergünstigen,
- Fahrpreisermäßigung,
- Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe,
- Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit,
- Besuche von Kulturveranstaltungen,
- Besuche von Freizeiteinrichtungen,
- Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen,
- Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.
Der Online-Antrag ist auf www.juleica.de zu finden.
Die genauen Voraussetzungen für die Ausstellung einer JuLeiCa sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.
Weitere Informationen
- Landesjugendring Niedersachsen e.V
- Das Juleica-Antragssystem für Antragssteller_innen (siehe Dokumente)
- Juleica – Landesjugendring NRW
- Hinweise zum Foto
- Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung der Juleica (siehe Dokumente)
- Internetverweis
- Förderung des Ehrenamtes
- Mit der Beantragung der Juleica Card wird Ihnen i.d.R. ein Antrag auf Förderung des Ehrenamtes zugeschickt, mit dem Sie die Auszahlung von 75,00 € beantragen können.
Zuständigkeit
- für Coesfeld das Städtische Jugendamt Coesfeld, Rathaus, 48653 Coesfeld (www.coesfeld.de)
- für Dülmen das Städtische Jugendamt Dülmen, Rathaus, 48249 Dülmen (www.duelmen.de)
- für die Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden das Kreisjugendamt Coesfeld, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld
Ortsrecht
- Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen - (siehe Dokumente)
Erforderliche Unterlagen
- Lichtbild (siehe unter "Weitere Informationen" Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung)
- Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit durch eine pädagogische Fachkraft
- Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten; a`45 Minunten)
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
51.4 - Prävention
Kosten
Es fallen für den Antragsteller keine Gebühren an.