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Die Jugendleiterin-Card bzw. Jugendleiter-Card (JuLeiCa) legitimiert ehrenamtlich engagierte Menschen gegenüber Erziehungsberechtigten von Minderjährigen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie staatlichen und nicht staatlichen Stellen als kompetente und qualifizierte Jugendgruppenleiterinnen und –leiter.

Darüber hinaus dient sie als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen (Juleica-Vergünstigungen in NRW – Landesjugendring NRW), die an die Funktion „JugendleiterIn“ oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen können wie z.B.

  • Freistellungen,
  • Erstattungen von Verdienstausfall,
  • Inanspruchnahme von Vergünstigen,
  • Fahrpreisermäßigung,
  • Genehmigung zum Zelten mit der Gruppe,
  • Unterstützung bei der Planung und Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit,
  • Besuche von Kulturveranstaltungen,
  • Besuche von Freizeiteinrichtungen,
  • Gebührenfreiheit oder -ermäßigung für das Entleihen von Medien und Geräten bei den Bildstellen,
  • Materialbeschaffung oder Dienstleistungen.

Der Online-Antrag ist auf www.juleica.de zu finden.

Die genauen Voraussetzungen für die Ausstellung einer JuLeiCa sind dem Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld zu entnehmen.

Weitere Informationen

  • Landesjugendring Niedersachsen e.V
  • Hinweise zum Foto
    • Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung der Juleica (siehe Dokumente)
  • Internetverweis
  • Förderung des Ehrenamtes
    • Mit der Beantragung der Juleica Card wird Ihnen i.d.R. ein Antrag auf Förderung des Ehrenamtes zugeschickt, mit dem Sie die Auszahlung von 75,00 € beantragen können.

Zuständigkeit

  • für Coesfeld das Städtische Jugendamt Coesfeld, Rathaus, 48653 Coesfeld (www.coesfeld.de)
  • für Dülmen das Städtische Jugendamt Dülmen, Rathaus, 48249 Dülmen (www.duelmen.de)
  • für die Städte und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden das Kreisjugendamt Coesfeld, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld

Ortsrecht

  • Kinder- und Jugendförderplan - Förderbestimmungen - (siehe Dokumente)

Erforderliche Unterlagen

  • Lichtbild (siehe unter "Weitere Informationen" Hinweise zum Foto bei Online-Beantragung)
  • Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundausbildung in der Kinder- und Jugendarbeit durch eine pädagogische Fachkraft
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang "Erste Hilfe" (9 Unterrichtseinheiten; a`45 Minunten)

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

51.4 - Prävention

Kosten

Es fallen für den Antragsteller keine Gebühren an.