BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Elterngeld
Aufgrund von Personalwechsel und Personalausfall in den letzten Monaten können zurzeit keine Beratungsgespräche durchgeführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Erstanträge Vorrang hat.
Viele Informationen rund um das Elterngeld und einen Elterngeldrechner finden Sie aber auch in unserem Serviceportal (siehe unten). Vielleicht können Ihre Fragen damit schon beantwortet werden.
Einzelfragen können per E-Mail an die Adresse elterngeld(at)kreis-coesfeld.de gesandt werden. Die Elterngeldstelle ist bemüht eingehende Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten.
Vielen Dank.
Sofern sich Eltern Zeit für die Betreuung Ihres neugeborenen Kindes nehmen und in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Elterngeld.
Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Die Elterngeldkasse Coesfeld ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern zuständig, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben. Die Elterngeldkasse ist wie folgt erreichbar:
Telefonisch unter der Durchwahl 02541/18-5280 zu folgenden Zeiten:
montags bis freitags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
montags bis donnerstags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Per E-Mail unter der Adresse elterngeld(at)kreis-coesfeld.de
Die Elterngeldkasse ist nicht im Jugendamt sondern im Haupthaus der Kreisverwaltung Coesfeld in der Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, untergebracht. Persönliche Beratungen können aktuell jedoch aufgrund der oben geschilderten Situation nicht durchgeführt werden.
Nähere Informationen zum Elterngeld inklusive eines Elterngeldrechner mit integriertem Planer erhalten Sie hier: www.familien-wegweiser.de
Formulare
Siehe rechts: Downloads
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf Elterngeld.
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
mit dem Zusatz "Zur Beantragung von Elterngeld" im Original. - Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist in Kopie,
wenn Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten. - Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes und die endgültige Dauer des Mutterschutzes,
wenn Sie diese Leistung während der Mutterschutzfrist erhalten. Die Bescheinigung kann die Krankenkasse frühestens ab Geburt ausstellen. - Gehaltsmitteilung Ihres Arbeitgebers über die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses,
wenn Sie diese Leistung während der Mutterschutzfrist erhalten. - Erklärung für Selbstständige und Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr in Kopie,
wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind. Hierzu gehört auch der Betrieb einer Photovoltaikanlage. - Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis,
wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört.
Weitere Informationen für Sie enthalten die Erläuterungen zum Elterngeldantrag.
Ihren Antrag übersenden Sie bitte an den Kreis Coesfeld, Elterngeldkasse, 48651 Coesfeld.
Downloads
- 51 / Elterngeld Broschüre bmfsfj
- 51 / Elterngeld Erläuterungen zu Covid 19 Pandemie
- 51 / Elterngeldantrag Geburt ab 01.09.2021
- 51 / Elterngeldantrag Erläuterungen Geburt ab 01.09.2021
- 51 / Elterngeld Erklärung für Selbstständige Geburt ab 01.09.2021
- 51 / Elterngeld Erklärung für Alleinerziehende Geburt ab 01.09.2021
- 51 / Elterngeldantrag Geburt bis 31.08.2021
- 51 / Elterngeldantrag Erläuterungen Geburt bis 31.08.2021
- 51 / Elterngeld Erklärung für Selbstständige Geburt bis 31.08.2021
- 51 / Elterngeld Erklärung für Alleinerziehende Geburts bis 31.08.2021
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Jannik Fiege
Tel: 02541 18-5280
E-Mail: jannik.fiege@kreis-coesfeld.de
- Frau Lotta Sophie Eckwert
Tel: 02541 18-5280
E-Mail: lotta.eckwert@kreis-coesfeld.de
- Herr Finn Elkemann
Tel: 02541 18-5280
E-Mail: finn.elkemann@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheiten
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugendamt@kreis-coesfeld.de
- Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: elterngeld@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
51.2 - Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Elterngeld
Verwandte Dienstleistungen
Aufgrund von Personalwechsel und Personalausfall in den letzten Monaten können zurzeit keine Beratungsgespräche durchgeführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung der Erstanträge Vorrang hat.
Viele Informationen rund um das Elterngeld und einen Elterngeldrechner finden Sie aber auch in unserem Serviceportal (siehe unten). Vielleicht können Ihre Fragen damit schon beantwortet werden.
Einzelfragen können per E-Mail an die Adresse elterngeld(at)kreis-coesfeld.de gesandt werden. Die Elterngeldstelle ist bemüht eingehende Anfragen möglichst zeitnah zu beantworten.
Vielen Dank.
Sofern sich Eltern Zeit für die Betreuung Ihres neugeborenen Kindes nehmen und in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Elterngeld.
Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Die Elterngeldkasse Coesfeld ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern zuständig, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben. Die Elterngeldkasse ist wie folgt erreichbar:
Telefonisch unter der Durchwahl 02541/18-5280 zu folgenden Zeiten:
montags bis freitags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
montags bis donnerstags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Per E-Mail unter der Adresse elterngeld(at)kreis-coesfeld.de
Die Elterngeldkasse ist nicht im Jugendamt sondern im Haupthaus der Kreisverwaltung Coesfeld in der Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, untergebracht. Persönliche Beratungen können aktuell jedoch aufgrund der oben geschilderten Situation nicht durchgeführt werden.
Nähere Informationen zum Elterngeld inklusive eines Elterngeldrechner mit integriertem Planer erhalten Sie hier: www.familien-wegweiser.de
Formulare
Siehe rechts: Downloads
- Antrag auf Elterngeld.
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
mit dem Zusatz "Zur Beantragung von Elterngeld" im Original. - Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist in Kopie,
wenn Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten. - Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes und die endgültige Dauer des Mutterschutzes,
wenn Sie diese Leistung während der Mutterschutzfrist erhalten. Die Bescheinigung kann die Krankenkasse frühestens ab Geburt ausstellen. - Gehaltsmitteilung Ihres Arbeitgebers über die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses,
wenn Sie diese Leistung während der Mutterschutzfrist erhalten. - Erklärung für Selbstständige und Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr in Kopie,
wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind. Hierzu gehört auch der Betrieb einer Photovoltaikanlage. - Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis,
wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört.
Weitere Informationen für Sie enthalten die Erläuterungen zum Elterngeldantrag.
Ihren Antrag übersenden Sie bitte an den Kreis Coesfeld, Elterngeldkasse, 48651 Coesfeld.
Herr
Jannik
Fiege
043 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Lotta Sophie
Eckwert
43 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Finn
Elkemann
43 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Jannik
Fiege
043 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Lotta Sophie
Eckwert
43 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Herr
Finn
Elkemann
43 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)