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Elterngeld
Sofern sich Eltern Zeit für die Betreuung Ihres neugeborenen Kindes nehmen und in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Elterngeld.
Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Die Elterngeldkasse Coesfeld ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern zuständig, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkasse stehen für Beratung und Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit gerne zur Verfügung.
Die Elterngeldkasse ist telefonisch erreichbar:
Montags bis freitags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montags bis donnerstags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Von persönlichen Beratungen in der Elterngeldkasse Coesfeld wird aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit abgesehen. Für eine detaillierte telefonische Beratung sollte vorher telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.
Die Elterngeldkasse ist nicht im Jugendamt sondern im Haupthaus der Kreisverwaltung Coesfeld in der Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, untergebracht.
Nähere Informationen zum Elterngeld inklusive eines Elterngeldrechner mit integriertem Planer erhalten Sie hier: www.familien-wegweiser.de
Formulare
Siehe rechts: Downloads
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf Elterngeld.
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
mit dem Zusatz "Zur Beantragung von Elterngeld" im Original. - Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist in Kopie,
wenn Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten. - Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes und die endgültige Dauer des Mutterschutzes,
wenn Sie diese Leistung während der Mutterschutzfrist erhalten. Die Bescheinigung kann die Krankenkasse frühestens ab Geburt ausstellen. - Gehaltsmitteilung Ihres Arbeitgebers über die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses,
wenn Sie diese Leistung während der Mutterschutzfrist erhalten. - Erklärung für Selbstständige und Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr in Kopie,
wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind. Hierzu gehört auch der Betrieb einer Photovoltaikanlage. - Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis,
wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört.
Weitere Informationen für Sie enthalten die Erläuterungen zum Elterngeldantrag.
Ihren Antrag übersenden Sie bitte an den Kreis Coesfeld, Elterngeldkasse, 48651 Coesfeld.
Downloads
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Daniela Rüther
Tel: 02541 18-5245
E-Mail: daniela.ruether@kreis-coesfeld.de
- Frau Lena Ebbing
Tel: 02541 18-5262
E-Mail: lena.ebbing@kreis-coesfeld.de
- Frau Julia Walter
Tel: 02541 18-5244
E-Mail: julia.walter@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 51 - Jugendamt
Schützenwall 10
48653 Coesfeld
E-Mail: jugend-und-familie@kreis-coesfeld.de
Verwandte Dienstleistungen
Sofern sich Eltern Zeit für die Betreuung Ihres neugeborenen Kindes nehmen und in Elternzeit gehen, haben Sie Anspruch auf Zahlung von Elterngeld.
Elterngeld sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
Die Elterngeldkasse Coesfeld ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge für alle Eltern zuständig, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld haben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Elterngeldkasse stehen für Beratung und Fragen rund um das Elterngeld und die Elternzeit gerne zur Verfügung.
Die Elterngeldkasse ist telefonisch erreichbar:
Montags bis freitags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montags bis donnerstags: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Von persönlichen Beratungen in der Elterngeldkasse Coesfeld wird aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit abgesehen. Für eine detaillierte telefonische Beratung sollte vorher telefonisch oder per E-Mail ein Termin vereinbart werden.
Die Elterngeldkasse ist nicht im Jugendamt sondern im Haupthaus der Kreisverwaltung Coesfeld in der Friedrich-Ebert-Str. 7, 48653 Coesfeld, untergebracht.
Nähere Informationen zum Elterngeld inklusive eines Elterngeldrechner mit integriertem Planer erhalten Sie hier: www.familien-wegweiser.de
Formulare
Siehe rechts: Downloads
- Antrag auf Elterngeld.
- Geburtsurkunde Ihres Kindes
mit dem Zusatz "Zur Beantragung von Elterngeld" im Original. - Einkommensnachweise aus den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist in Kopie,
wenn Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten. - Bescheinigung Ihrer Krankenkasse über die Höhe des Mutterschaftsgeldes und die endgültige Dauer des Mutterschutzes,
wenn Sie diese Leistung während der Mutterschutzfrist erhalten. Die Bescheinigung kann die Krankenkasse frühestens ab Geburt ausstellen. - Gehaltsmitteilung Ihres Arbeitgebers über die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses,
wenn Sie diese Leistung während der Mutterschutzfrist erhalten. - Erklärung für Selbstständige und Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr in Kopie,
wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind. Hierzu gehört auch der Betrieb einer Photovoltaikanlage. - Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis,
wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört.
Weitere Informationen für Sie enthalten die Erläuterungen zum Elterngeldantrag.
Ihren Antrag übersenden Sie bitte an den Kreis Coesfeld, Elterngeldkasse, 48651 Coesfeld.
Frau
Daniela
Rüther
44 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Lena
Ebbing
43 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)
Frau
Julia
Walter
43 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)