Rotes Kennzeichen
An zuverlässige Gewerbetreibende (Kraftfahrzeughändler, Werkstätten) werden auf Antrag rote Dauerkennzeichen mit zeitlicher Befristung erteilt.
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- Bei ausländischen Ausweis/Pass ist zusätzliche eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug
- Versicherungsbestätigungskarte (EVB für rote Kennzeichen) )
- Führungszeugnis des Firmeninhabers oder Geschäftsführers, zur Vorlage bei einer Behörde. Dieses Führungszeugnis ist bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen.
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister, wird von der Zulassungsstelle beantragt
- Kopie der gültigen Gewerbeanmeldung
- Schriftlicher Antrag mit Begründung des Bedarfs, (Vordruck erhältlich in der Zulassungsstelle)
- Nachweis eines Betriebssitzes durch Mietvertrag o.ä., ( Büro und Stellplätze für mehrere Fahrzeuge, baurechtliche Genehmigung erforderlich)
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- oder Gebührenrückstände (Kreis Coesfeld) vorhanden sein.
- Für die KFZ-Steuer ist ein vollständig ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen.
- weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Rechtsgrundlagen
- § 41 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html