Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Außerbetriebsetzung Online (i-Kfz)

 

 

So funktioniert die Außerbetriebsetzung Online (i-Kfz):

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto.
  2. Ihre Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
    • Im Portal werden Sie aufgefordert, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.

Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!

Freilegung Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I

 

 5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen.
      • Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.


Freilegung Sicherheitscode auf Stempelplakette
Abb. 1: Die Zulassungsplakette sollten Sie durch Abziehen der oberen durchsichtigen Schutzfolie stückweise freilegen. Dazu verwenden Sie einen Kunststoff-Schaber oder ein Messer;
Abb. 2: Reiben Sie vorsichtig das kleine Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen mittels Kunststoff-Schaber/ Messer/ Münze ab;
Abb.3: Der Sicherheitscode (i.d.Bsp. ee0) ist dann freigelegt und ersichtlich.

 
6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
7. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
8. Die Antragsdaten werden automatisiert kontrolliert.
9. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels E-Payment / Online-Banking. Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
10. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
11. Der Antrag wird geprüft.
12. Die Bestätigung der Außerbetriebsetzung ist online und Sie können sich die Bestägigung ausdrucken.
13. Den Bescheid erhalten Sie zusätzlich dann postalisch von der Zulassungsstelle.
 

Rechtsgrundlagen

Voraussetzungen

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden folgenden Voraussetzungen benötigt (Nutzung des STVA-Portals) :

  • "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
    • NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
  • Benutzerkonto im Servicekonto.NRW zur Anmeldung am STVA-Portal und Identifizierung per eID
  • Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
  • IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

 

Ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Außerbetriebsetzung:

 

Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode und Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes

 

Kosten

Die Gebühr beträgt 6,30 €.

Wunschkennzeichen 10,20 € ; Reservierungskosten 2,60 €

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

Zahlungsweisen

  • giropay
  • paydirekt
  • Visa Karte
  • Mastercard
  • Paypal

Weitere Informationen

So geht: Kfz Online abmelden mit i-Kfz (YouTube-Video des BMVI)

 

Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

 

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.


Online-Dienste (Anträge, Meldungen, ...)

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Außerbetriebsetzung Online (i-Kfz)

 

So funktioniert die Außerbetriebsetzung Online (i-Kfz):

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Abmeldung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. Dort registrieren Sie sich und erstellen ein Benutzerkonto.
  2. Ihre Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) eingeben.
  4. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
    • Im Portal werden Sie aufgefordert, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.

Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!

Freilegung Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I

 

 5. Verdeckung der Stempelplaketten der Kfz-Kennzeichen abziehen.
      • Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen nicht mehr gültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.


Freilegung Sicherheitscode auf Stempelplakette
Abb. 1: Die Zulassungsplakette sollten Sie durch Abziehen der oberen durchsichtigen Schutzfolie stückweise freilegen. Dazu verwenden Sie einen Kunststoff-Schaber oder ein Messer;
Abb. 2: Reiben Sie vorsichtig das kleine Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen mittels Kunststoff-Schaber/ Messer/ Münze ab;
Abb.3: Der Sicherheitscode (i.d.Bsp. ee0) ist dann freigelegt und ersichtlich.

 
6. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des Online-Portals eintragen.
7. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht ist.
8. Die Antragsdaten werden automatisiert kontrolliert.
9. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels E-Payment / Online-Banking. Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
10. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
11. Der Antrag wird geprüft.
12. Die Bestätigung der Außerbetriebsetzung ist online und Sie können sich die Bestägigung ausdrucken.
13. Den Bescheid erhalten Sie zusätzlich dann postalisch von der Zulassungsstelle.
 

So geht: Kfz Online abmelden mit i-Kfz (YouTube-Video des BMVI)

 

Weitere Informationen zum Projekt i-Kfz erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

 

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.

Die Gebühr beträgt 6,30 €.

Wunschkennzeichen 10,20 € ; Reservierungskosten 2,60 €

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Online-Banking-Verfahrens aufgefordert.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

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Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Samira

Boulahya

017 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

Frau

Birgit

Hake

17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 9183-3650

Frau

Samira

Boulahya

017 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3603
samira.boulahya@kreis-coesfeld.de

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Birgit

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17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de
36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

Frau

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17 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3604
birgit.hake@kreis-coesfeld.de