So funktioniert die Neuzulassung Online (i-Kfz)

Sollten Sie zum ersten Mal eine internetbasierte Neuzulassung eines Fahrzeuges tätigen, nehmen Sie sich bitte die Zeit und lesen die u.a. Anleitung.

  1. STVA-Portal aufrufen.
    • Sie gelangen am Ende dieser Seite zum STVA-Portal. Klicken Sie bitte auf den Link. Sie werden dann unverzüglich weitergeleitet. 
  2. Ihre Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  3. Markierung der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
    • Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.

Bitte legen Sie die Codes erst frei wenn Sie dazu aufgefordert werden und nicht schon vorher!


Freilegung Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil II

 
4.Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Freigelegten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
5. Haben Sie alles eingegeben, bezahlen Sie die anfallende Gebühr mittels E-Payment / Online-Banking.   Als Zahlungsmittel steht Ihnen Giropay, Paydirekt und Kreditkarte zur Verfügung.
6. Anschließend bestätigen Sie Ihre Eingaben und Antragstellung.
7. Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der  Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch versendet.
8. Zum Schluss einfach die Plakettenträger auf die/das Kennzeichen aufbringen.

Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Sollten Sie ein Anliegen haben, welches hier nicht behandelt wird, dürfen Sie uns rund um die Uhr unter kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de kontaktieren. Ihr Anliegen wird dann während der jeweiligen Geschäftszeiten bearbeitet und Sie erhalten schnellstmöglich Rückmeldung von uns.

Voraussetzungen

Technische Voraussetzungen

  • stabile Internetverbindung
  • neueste Version eines Web-Browsers (z. B. Chrome, Firefox, Edge)
  • Programm zum Anzeigen und Ausdrucken gespeicherter Bescheide im PDF-Format (z. B. Adobe Reader)

Für alle i-Kfz-Vorgänge werden folgenden Voraussetzungen benötigt (Nutzung des STVA-Portals) :

  • "neuer" Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID)
    • PC / Notebook (Windows / macOS) mit Karten-Lesegerät und installierter "AusweisApp2" (kostenlos) oder
    • NFC-fähiges Smartphone mit installierter "AusweisApp2" (kostenlos)
  • Benutzerkonto im BundID zur Identifizierung per eID
  • Möglichkeit zur elektronischen Zahlungsabwicklung (Online-Banking / E-Payment) per Giropay, Paydirekt oder Kreditkarte
  • IBAN (für die Entrichtung der Kfz-Steuer)

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsbehörde.

ergänzende Voraussetzungen für die internetbasierte Neuzulassung

  • ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Abruffähigkeit der technischen Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt Bundesamt (IVI-COC-Datenbank)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Bankdaten (IBAN) für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
  • kein Eintrag einer technischen Änderung

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment- / Onlinee-Banking-Verfahrens aufgefordert.

Hinweis: Falls Sie online ein Wunschkennzeichen reserviert und dafür die Gebühr bezahlt haben, bewahren Sie bitte den Reservierungs- / Zahlungsbeleg auf, damit dieser bei Zulassung an den Zulassungsstellen jederzeit vorgezeigt werden kann.

In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.

 

Zahlungsweisen

  • giropay

    Giropay ist ein Online-Bezahlverfahren, dass auf der Überweisung mittels Online-Banking basiert.

  • paydirekt

    Paydirekt ist das Online-Bezahlverfahren, das die deutschen Banken und Sparkassen gemeinsam entwickelt haben.

  • Visa Karte

    Kreditkarten vom Typ Visa

  • Mastercard

    Kreditkarten vom Typ Mastercard

  • Paypal

    Paypal ist das weltweit größte Online-Bezahlsystem und eine Tochtergesellschaft von Ebay.