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Kennzeichen verloren / gestohlen
Ihre Kennzeichenschilder sind verloren oder wurden gestohlen .
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Dieses geschieht auch zu Ihrem eigenen Schutz, da ansonsten der Dieb / Finder mit Ihrem Kennzeichen missbräuchlich Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen könnte. Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls für 10 Jahre gesperrt.
Rechtsgrundlagen
§§ 30 Abs. 9 und 31 Abs. 7 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis, bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - dieser ist ggfls. im Vorfeld eigenständig im Falle einer Finanzierung oder Leasing anzufordern
- den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- falls nur ein Kennzeichen verloren ist, das andere Kennzeichen
Falls Ihnen ein oder beide Kennzeichenschilder verloren gegangen ist/sind, benötigen Sie zusätzlich:
Eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der/der Kennzeichenschilder. Dieser Erklärung kann nur der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle oder einem Notar seiner Wahl abgeben.
Bei Diebstahl des/der Kennzeichen wird neben den o.a. Unterlagen zusätzlich benötigt:
Eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige. Darin muss aufgeführt sein, dass und welche Kennzeichenschilder für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen COE/LH - ....., wann gestohlen worden sind.
Kosten
Die Gebühr beträgt:
- 26,80 € (neue Papiere)
- 35,00 € (alte Papiere)
- 30,70 € (Eidesstattliche Versicherung)
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Benedikte Grünefeld
Tel: 02594 9436-3650
E-Mail: benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) - Frau Nadine Bicks
Tel: 02591 9183-3650
E-Mail: nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Ihre Kennzeichenschilder sind verloren oder wurden gestohlen .
Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichenschilder muss Ihr Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Dieses geschieht auch zu Ihrem eigenen Schutz, da ansonsten der Dieb / Finder mit Ihrem Kennzeichen missbräuchlich Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen könnte. Sie bekommen deshalb ein neues Kennzeichen zugeteilt bzw. können sich gegen Gebühr ein neues Wunschkennzeichen aussuchen. Das bisherige Kennzeichen wird wegen des Verlustes / Diebstahls für 10 Jahre gesperrt.
- Gültiger Personalausweis, bei Ausländern (auch EU-Bürger) zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - dieser ist ggfls. im Vorfeld eigenständig im Falle einer Finanzierung oder Leasing anzufordern
- den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
- falls nur ein Kennzeichen verloren ist, das andere Kennzeichen
Falls Ihnen ein oder beide Kennzeichenschilder verloren gegangen ist/sind, benötigen Sie zusätzlich:
Eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der/der Kennzeichenschilder. Dieser Erklärung kann nur der Fahrzeughalter persönlich bei der Zulassungsstelle oder einem Notar seiner Wahl abgeben.
Bei Diebstahl des/der Kennzeichen wird neben den o.a. Unterlagen zusätzlich benötigt:
Eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige. Darin muss aufgeführt sein, dass und welche Kennzeichenschilder für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen COE/LH - ....., wann gestohlen worden sind.
Die Gebühr beträgt:
- 26,80 € (neue Papiere)
- 35,00 € (alte Papiere)
- 30,70 € (Eidesstattliche Versicherung)
Verlorenes Kennzeichen, Gestohlenes Kennzeichen, Autokennzeichen, Kennzeichen weg https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/711/show
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)