Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Zulassung importiertes Fahrzeug

 

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten dies zulassen (Importfahrzeuge).

Formulare

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt. 
  • bei vorher im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Fahrzeugpapiere bzw. internationalen Zulassungsschein die ausländischen Kennzeichenschilder oder die Bestätigung über die Abmeldung des Fahrzeuges. Bei Erwerb: den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages
  • bei Neufahrzeugen: die Ursprungspapiere ( bei EU - Erwerb die EG-Übereinstimmungs-bescheinigung) im Original den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages bei Nicht-EU Fahrzeugen Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!).
  • bei der Zulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge (nicht älter als 6 Monate und nicht mehr als 6000 km Laufleistung) eine Mitteilung für Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt abzugeben.
  • Eine gesonderte Umsatzsteuererklärung für dieses Fahrzeug im Rahmen der Einzelbesteuerung ist beim zuständigen Finanzamt  abzugeben.
  • Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen oder die Übersetzung ausländischer Dokumente verlangen.
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer-  und Gebührenrückstände vorhanden sein.
  • NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
  • weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Zulassung importiertes Fahrzeug

 

Sie haben ein Fahrzeug im Ausland erworben und möchten dies zulassen (Importfahrzeuge).

Formulare

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt. 
  • bei vorher im Ausland zugelassenen Fahrzeugen: ausländische Fahrzeugpapiere bzw. internationalen Zulassungsschein die ausländischen Kennzeichenschilder oder die Bestätigung über die Abmeldung des Fahrzeuges. Bei Erwerb: den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages
  • bei Neufahrzeugen: die Ursprungspapiere ( bei EU - Erwerb die EG-Übereinstimmungs-bescheinigung) im Original den Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages bei Nicht-EU Fahrzeugen Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Hauptzollamtes
  • Gutachten nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, sofern kein EG-Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!).
  • bei der Zulassung ist für fabrikneue Fahrzeuge (nicht älter als 6 Monate und nicht mehr als 6000 km Laufleistung) eine Mitteilung für Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt abzugeben.
  • Eine gesonderte Umsatzsteuererklärung für dieses Fahrzeug im Rahmen der Einzelbesteuerung ist beim zuständigen Finanzamt  abzugeben.
  • Im Einzelfall kann die Zulassungsbehörde die Vorlage weiterer Unterlagen oder die Übersetzung ausländischer Dokumente verlangen.
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer-  und Gebührenrückstände vorhanden sein.
  • NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
  • weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Autozulassung, KFZ-Zulassung, Importfahrzeug, Vollmacht https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/732/show
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75 59348 Lüdinghausen
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36 - Straßenverkehr
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