Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Zulassung gelöschtes Fahrzeug

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches vor dem 01.08.1999 ohne Fristverlängerung oder länger als 18 Monate abgemeldet war.

Formulare

Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt. 
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Seit dem 01.03.2007 ist für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, das länger als 18 Monate abgemeldet ist, keine Abnahme nach § 21 StVZO mehr erforderlich. Eine Abnahme nach § 21 StVZO ist nur dann erforderlich, wenn der alte Fahrzeugbrief verloren ist.
  • gültige TÜV-Bescheinigung (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!)
  • Es dürfen keine KfZ.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
  • Seit dem 01.03.2007 sind Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz möglich.
  • NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
  • weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de

 

Kosten

Die Gebühr beträgt 35,60 €.

Hinweis: Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheiten

Amt/Fachbereich

36.1 - Kfz-Zulassung

Zulassung gelöschtes Fahrzeug

Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches vor dem 01.08.1999 ohne Fristverlängerung oder länger als 18 Monate abgemeldet war.

Formulare

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
  • Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt. 
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Seit dem 01.03.2007 ist für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, das länger als 18 Monate abgemeldet ist, keine Abnahme nach § 21 StVZO mehr erforderlich. Eine Abnahme nach § 21 StVZO ist nur dann erforderlich, wenn der alte Fahrzeugbrief verloren ist.
  • gültige TÜV-Bescheinigung (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!)
  • Es dürfen keine KfZ.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
  • Seit dem 01.03.2007 sind Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz möglich.
  • NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
  • weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de

 

Die Gebühr beträgt 35,60 €.

Hinweis: Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.

Wiederzulassung, Gelöschtes Fahrzeug https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/735/show
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen
Telefon 02594 9436-3650
Fax 02594 9436-3699

Frau

Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

02594 9436-3650
benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

Frau

Nadine

Bicks

05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)

02591 9183-3650
nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75 59348 Lüdinghausen
Telefon 02591 9183-3650

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Benedikte

Grünefeld

07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

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benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de

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05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)

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36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27 48249 Dülmen

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07 (Dülmen, Kreuzweg 27)

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