Aktueller Hinweis
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Zulassung gelöschtes Fahrzeug
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches vor dem 01.08.1999 ohne Fristverlängerung oder länger als 18 Monate abgemeldet war.
Formulare
Unterlagen
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Seit dem 01.03.2007 ist für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, das länger als 18 Monate abgemeldet ist, keine Abnahme nach § 21 StVZO mehr erforderlich. Eine Abnahme nach § 21 StVZO ist nur dann erforderlich, wenn der alte Fahrzeugbrief verloren ist.
- gültige TÜV-Bescheinigung (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!)
- Es dürfen keine KfZ.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
- Seit dem 01.03.2007 sind Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz möglich.
- NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
- weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Kosten
Die Gebühr beträgt 35,60 €.
Hinweis: Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Benedikte Grünefeld
Tel: 02594 9436-3650
E-Mail: benedikte.gruenefeld@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle) - Frau Nadine Bicks
Tel: 02591 9183-3650
E-Mail: nadine.bicks@kreis-coesfeld.de
Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Zuständige Organisationseinheiten
- Kfz-Zulassungsstelle Dülmen (Hauptstelle)
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- Kfz-Zulassungsstelle Lüdinghausen
Selmer Straße 75
59348 Lüdinghausen
E-Mail: kfz.zulassung@kreis-coesfeld.de
- 36 - Straßenverkehr
Kreuzweg 25-27
48249 Dülmen
E-Mail: strassenverkehrsaufsicht@kreis-coesfeld.de
Amt/Fachbereich
36.1 - Kfz-Zulassung
Sie möchten ein Fahrzeug zulassen, welches vor dem 01.08.1999 ohne Fristverlängerung oder länger als 18 Monate abgemeldet war.
Formulare
- Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung, ggfls. schriftliche Vollmacht sowie Ausweis des Bevollmächtigten und Vollmachtgebers. Beim ausländischen Pass/Ausweis ist zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) vom Wohnort erforderlich
- Bei juristischen Personen, Firmen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- Seit 01.03.2008 gibt es die elektronische Versicherungsbestätigung. Alte Versicherungsbestätigungskarten ohne gültige EVB-Nummer (Elektronische-Versicherungsbestätigung) können bei der Zulassung nicht mehr verwendet werden. Die EVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code und wird Ihnen direkt von der Versicherungsgesellschaft zugeteilt.
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Seit dem 01.03.2007 ist für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, das länger als 18 Monate abgemeldet ist, keine Abnahme nach § 21 StVZO mehr erforderlich. Eine Abnahme nach § 21 StVZO ist nur dann erforderlich, wenn der alte Fahrzeugbrief verloren ist.
- gültige TÜV-Bescheinigung (Bitte nur Originalbescheinigung vorlegen!!)
- Es dürfen keine KfZ.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
- Seit dem 01.03.2007 sind Zulassungen nur noch auf dem Hauptwohnsitz möglich.
- NEU !!! Ab 01.02.2014 ist für die KFZ-Steuer ein komplett ausgefülltes SEPA-Mandat im Original vorzulegen. Die Vollmacht für die Zulassung berechtigt diese Person nicht zur Abgabe eines SEPA-Mandates für den Fahrzeughalter.
- weitere Informationen zum SEPA-Mandat und zur Übernahme der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch den Zoll finden Sie unter www.zoll.de
Die Gebühr beträgt 35,60 €.
Hinweis: Es können weitere Gebühren für z.B. Wunschkennzeichen etc. hinzukommen.
Wiederzulassung, Gelöschtes Fahrzeug https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/735/showFrau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)
Frau
Benedikte
Grünefeld
07 (Dülmen, Kreuzweg 27)
Frau
Nadine
Bicks
05 (Lüdinghausen, Selmer Str. 75)