Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreis Coesfeld Einspruch einlegen. Wird der Einspruch schriftlich eingelegt, ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist hier eingeht. Der Einspruch muss in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen werden. Nimmt die Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid trotz Ihres Einspruchs nicht zurück, leitet sie den Vorgang über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht zur Entscheidung weiter.

Rechtsgrundlagen

  • Ordnungswidrigkeitengesetz