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Jagdschein
Die zum 31.03.2021 auslaufenden Jagdscheine können aufgrund der derzeitigen Corona-Situation nicht persönlich in der unteren Jagdbehörde verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt auf postalischem Weg. Die erforderlichen Antragsunterlagen (siehe unten) sind an den Kreis Coesfeld, Untere Jagdbehörde, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld zu richten. Alternativ kann der adressierte Briefumschlag in den Briefkasten am Kreishaus I (Friedrich-Ebert-Str. 7) eingeworfen werden.
Unterlagen
- Jagdschein
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
- Versicherungsnachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)
- Passfoto (erforderlich bei Neuausstellung oder wenn im Jagdschein kein Feld mehr frei ist für eine weitere Verlängerung)
- bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines: Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
Kosten
- Ein-Jahresjagdschein: 35,00 €
- Zwei-Jahresjagdschein: 50,00 €
- Drei-Jahresjagdschein: 65,00 €
- Ein-Jahresjagdschein für Jugendlich: 20,00 €
- Zwei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 30,00 €
- Drei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 35,00 €
- Tagesjagdschein (14 Tage): 15,00 €
- Ein-Jahres-Falkernjagdschein: 20,00 €
- Zwei-Jahres-Falkernjagdschein: 30,00 €
- Drei-Jahres-Falkernjagdschei: 35,00 €
Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
Auf Wunsch teile ich als untere Jagdbehörde der zuständigen Waffenbehörde mit, dass Sie Ihren Jagdschein verlängert haben. Dabei ist es notwendig, die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten - Name, Geburtsdatum und –ort, Anschrift, Jagdscheinnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde - zu erheben und an die Waffenbehörde weiterzuleiten.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist rechtlich EU-weit seit dem 25. Mai 2018 durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geregelt. Die DSGVO verpflichtet mich, Sie über den Umgang mit den von Ihnen erhobenen Daten zu informieren und nur Daten zu erheben, die ich unbedingt benötige, um den oben genannten Zweck zu erfüllen.
Ihre Daten werden ausschließlich auf einem Server meines IT-Dienstleisters Formsolutions, Karlsruhe gespeichert und können von mir dort eingesehen, bearbeitet und abgerufen werden. Mit dem Dienstleister wurde ein Vorvertrag über die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der EU-DSGVO geschlossen. Die personenbezogenen Daten werden von dem Server gelöscht, sobald dies gesetzlich nicht mehr erforderlich ist (180 Tage).
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und mit den in dieser Erklärung beschriebenen Ausnahmen nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre Einwilligungserklärung in die Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten kann jederzeit formlos gegenüber der zuständigen Jagdbehörde Kreis Coesfeld, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld, widerrufen werden. Der Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung betrifft dabei ausschließlich den Vorgang der Datenübermittlung über die Verlängerung des Jagdscheines an die Waffenbehörde und keine anderen Datenerhebungen oder Datenverarbeitungen, welche die untere Jagdbehörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben wahrnimmt.
Informationen über Ihre anderen Rechte erhalten Sie unter folgendem Link:
https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/874/show
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Es hilft Ihnen weiter
- Herr Detlev Terlisten
Fachdienstleitung
Tel: 02541 18-3210
E-Mail: detlev.terlisten@kreis-coesfeld.de
- Frau Aleksandra Perisic
Tel: 02541 18-3211
E-Mail: aleksandra.perisic@kreis-coesfeld.de
Zuständige Organisationseinheit
- 32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18
48653 Coesfeld
E-Mail: sicherheit-und-ordnung@kreis-coesfeld.de
Die zum 31.03.2021 auslaufenden Jagdscheine können aufgrund der derzeitigen Corona-Situation nicht persönlich in der unteren Jagdbehörde verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt auf postalischem Weg. Die erforderlichen Antragsunterlagen (siehe unten) sind an den Kreis Coesfeld, Untere Jagdbehörde, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld zu richten. Alternativ kann der adressierte Briefumschlag in den Briefkasten am Kreishaus I (Friedrich-Ebert-Str. 7) eingeworfen werden.
- Jagdschein
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
- Versicherungsnachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)
- Passfoto (erforderlich bei Neuausstellung oder wenn im Jagdschein kein Feld mehr frei ist für eine weitere Verlängerung)
- bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines: Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
Kosten
- Ein-Jahresjagdschein: 35,00 €
- Zwei-Jahresjagdschein: 50,00 €
- Drei-Jahresjagdschein: 65,00 €
- Ein-Jahresjagdschein für Jugendlich: 20,00 €
- Zwei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 30,00 €
- Drei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 35,00 €
- Tagesjagdschein (14 Tage): 15,00 €
- Ein-Jahres-Falkernjagdschein: 20,00 €
- Zwei-Jahres-Falkernjagdschein: 30,00 €
- Drei-Jahres-Falkernjagdschei: 35,00 €
Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
Auf Wunsch teile ich als untere Jagdbehörde der zuständigen Waffenbehörde mit, dass Sie Ihren Jagdschein verlängert haben. Dabei ist es notwendig, die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten - Name, Geburtsdatum und –ort, Anschrift, Jagdscheinnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde - zu erheben und an die Waffenbehörde weiterzuleiten.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist rechtlich EU-weit seit dem 25. Mai 2018 durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geregelt. Die DSGVO verpflichtet mich, Sie über den Umgang mit den von Ihnen erhobenen Daten zu informieren und nur Daten zu erheben, die ich unbedingt benötige, um den oben genannten Zweck zu erfüllen.
Ihre Daten werden ausschließlich auf einem Server meines IT-Dienstleisters Formsolutions, Karlsruhe gespeichert und können von mir dort eingesehen, bearbeitet und abgerufen werden. Mit dem Dienstleister wurde ein Vorvertrag über die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der EU-DSGVO geschlossen. Die personenbezogenen Daten werden von dem Server gelöscht, sobald dies gesetzlich nicht mehr erforderlich ist (180 Tage).
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und mit den in dieser Erklärung beschriebenen Ausnahmen nicht an Dritte weitergegeben.
Ihre Einwilligungserklärung in die Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten kann jederzeit formlos gegenüber der zuständigen Jagdbehörde Kreis Coesfeld, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld, widerrufen werden. Der Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung betrifft dabei ausschließlich den Vorgang der Datenübermittlung über die Verlängerung des Jagdscheines an die Waffenbehörde und keine anderen Datenerhebungen oder Datenverarbeitungen, welche die untere Jagdbehörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben wahrnimmt.
Informationen über Ihre anderen Rechte erhalten Sie unter folgendem Link:
https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/874/show
Herr
Detlev
Terlisten
Fachdienstleitung
136 (Coesfeld, Schützenwall 18)
Frau
Aleksandra
Perisic
137 (Coesfeld, Schützenwall 18)