Aktueller Hinweis

Um die dynamische Verbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen hat der Kreis Coesfeld den Publikumsverkehr in publikumsintensiven Bereichen eingeschränkt. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringlich gebeten, die persönlichen Besuche in die Kreisverwaltung auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Das heißt, dass sie Anliegen möglichst per Telefon, E-Mail, Brief oder Einwurf von Unterlagen erledigen.
Nähere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Öffnungszeiten".

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Jagdschein

Die untere Jagdbehörde beim Kreis Coesfeld ist auch für die Verlängerung und Erteilung von Jagdscheinen zuständig.

Die Verlängerung bzw. Erteilung erfolgt persönlich oder auf postalischem Weg. Per Post sind die erforderlichen Antragsunterlagen (siehe unten) an den

Kreis Coesfeld
Untere Jagdbehörde
Schützenwall 18
48653 Coesfeld

zu richten. Alternativ kann der adressierte Briefumschlag in den Briefkasten am Kreishaus I (Friedrich-Ebert-Str. 7 in Coesfeld) eingeworfen werden. Der Antrag kann zudem auch online durchgeführt und direkt bezahlt werden. Lediglich der Jagdschein und evtl. ein Passfoto müssen postalisch versendet werden.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Jagdschein
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
  • Versicherungsnachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)
  • Lichtbild (erforderlich bei Neuausstellung oder wenn der Jagdschein kein freies Verlängerungsfeld mehr beinhaltet)
  • bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines: Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Jägerprüfung

Kosten

  • Ein-Jahresjagdschein: 35,00 €
  • Zwei-Jahresjagdschein: 50,00 €
  • Drei-Jahresjagdschein: 65,00 €
  • Ein-Jahresjagdschein für Jugendlich: 20,00 €
  • Zwei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 30,00 €
  • Drei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 35,00 €
  • Tagesjagdschein (gültig für 14 Tage): 15,00 €
  • Ein-Jahres-Falknerjagdschein: 20,00 €
  • Zwei-Jahres-Falknerjagdschein: 30,00 €
  • Drei-Jahres-Falknerjagdschei: 35,00 €

Wenn Sie eine der nachfolgend genannten Zahlungsweisen nutzen können/wollen, verwenden Sie bitte möglichst den unter „Online-Dienste“ hinterlegten Antragsvordruck, da Sie hier zwingend am Ende online direkt bezahlen müssen, ansonsten bitte jenen unter „Downloads“.

Zahlungsweisen

  • giropay
  • paydirekt
  • Visa Karte
  • Mastercard

Bearbeitungsdauer

  • Verlängerung: ca. 4 Wochen
  • Ersterteilung: ca. 4 Wochen

Rechtsbehelf

Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben

Auf Wunsch teile ich als untere Jagdbehörde der zuständigen Waffenbehörde mit, dass Sie Ihren Jagdschein verlängert haben. Dabei ist es notwendig, die dazu erforderlichen personenbezogenen Daten - Name, Geburtsdatum und –ort, Anschrift, Jagdscheinnummer, Ausstellungsdatum, ausstellende Behörde - zu erheben und an die Waffenbehörde weiterzuleiten.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist rechtlich EU-weit seit dem 25. Mai 2018 durch die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) geregelt. Die DSGVO verpflichtet mich, Sie über den Umgang mit den von Ihnen erhobenen Daten zu informieren und nur Daten zu erheben, die ich unbedingt benötige, um den oben genannten Zweck zu erfüllen.

Ihre Daten werden ausschließlich auf einem Server meines IT-Dienstleisters Formsolutions, Karlsruhe gespeichert und können von mir dort eingesehen, bearbeitet und abgerufen werden. Mit dem Dienstleister wurde ein Vorvertrag über die Verarbeitung der Daten auf der Grundlage der EU-DSGVO geschlossen. Die personenbezogenen Daten werden von dem Server gelöscht, sobald dies gesetzlich nicht mehr erforderlich ist (180 Tage).

Ihre Daten werden vertraulich behandelt und mit den in dieser Erklärung beschriebenen Ausnahmen nicht an Dritte weitergegeben.

Ihre Einwilligungserklärung in die Speicherung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten kann jederzeit formlos gegenüber der zuständigen Jagdbehörde Kreis Coesfeld, Abteilung Sicherheit und Ordnung, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld, widerrufen werden. Der Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung betrifft dabei ausschließlich den Vorgang der Datenübermittlung über die Verlängerung des Jagdscheines an die Waffenbehörde und keine anderen Datenerhebungen oder Datenverarbeitungen, welche die untere Jagdbehörde aufgrund gesetzlicher Vorgaben wahrnimmt.

Informationen über Ihre anderen Rechte erhalten Sie unter folgendem Link:
https://serviceportal.kreis-coesfeld.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/874/show

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht

Jagdschein

Die untere Jagdbehörde beim Kreis Coesfeld ist auch für die Verlängerung und Erteilung von Jagdscheinen zuständig.

Die Verlängerung bzw. Erteilung erfolgt persönlich oder auf postalischem Weg. Per Post sind die erforderlichen Antragsunterlagen (siehe unten) an den

Kreis Coesfeld
Untere Jagdbehörde
Schützenwall 18
48653 Coesfeld

zu richten. Alternativ kann der adressierte Briefumschlag in den Briefkasten am Kreishaus I (Friedrich-Ebert-Str. 7 in Coesfeld) eingeworfen werden. Der Antrag kann zudem auch online durchgeführt und direkt bezahlt werden. Lediglich der Jagdschein und evtl. ein Passfoto müssen postalisch versendet werden.

Formulare

  • Jagdschein
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
  • Versicherungsnachweis einer ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung für die Dauer der Jagdscheinbeantragung (Mindestdeckungssumme: 50.000,00 € bei Sachschäden; 500.000,00 € bei Personenschäden)
  • Lichtbild (erforderlich bei Neuausstellung oder wenn der Jagdschein kein freies Verlängerungsfeld mehr beinhaltet)
  • bei erstmaliger Erteilung eines Jagdscheines: Kopie des Prüfungszeugnisses über die bestandene Jägerprüfung
  • Ein-Jahresjagdschein: 35,00 €
  • Zwei-Jahresjagdschein: 50,00 €
  • Drei-Jahresjagdschein: 65,00 €
  • Ein-Jahresjagdschein für Jugendlich: 20,00 €
  • Zwei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 30,00 €
  • Drei-Jahresjagdschein für Jugendliche: 35,00 €
  • Tagesjagdschein (gültig für 14 Tage): 15,00 €
  • Ein-Jahres-Falknerjagdschein: 20,00 €
  • Zwei-Jahres-Falknerjagdschein: 30,00 €
  • Drei-Jahres-Falknerjagdschei: 35,00 €

Wenn Sie eine der nachfolgend genannten Zahlungsweisen nutzen können/wollen, verwenden Sie bitte möglichst den unter „Online-Dienste“ hinterlegten Antragsvordruck, da Sie hier zwingend am Ende online direkt bezahlen müssen, ansonsten bitte jenen unter „Downloads“.

Jagd, Schein, jagdschein, Jäger, Jägerin https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/798/show
32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3200
Fax 02541 18-3299

Herr

Detlev

Terlisten

Fachdienstleitung

136 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3210
detlev.terlisten@kreis-coesfeld.de

Frau

Aleksandra

Perisic

137 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3211
aleksandra.perisic@kreis-coesfeld.de