Fischerprüfung
Für den Erwerb eines Fischereischeines ist grundsätzlich das Ablegen der Fischerprüfung erforderlich. Das Mindestalter für die Zulassung zur Prüfung ist 13 Jahre. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (höchstens 60 Minuten) und einem mündlich-praktischen Teil (höchstens 15 Minuten). Sie wird in deutscher Sprache abgehalten.
Termine:
Der Kreis Coesfeld als Untere Fischereibehörde führt im November / Dezember eines jeden Jahres die Fischerprüfung durch.
Die Anmeldephase für die Fischerprüfung 2025 ist abgelaufen, die zur Verfügung stehenden Plätze sind vergeben. Die nächsten Fischerprüfung en im Kreis Coesfeld werden im November / Dezember 2026 abgenommen.
Informationen:
Informationen zum Thema Fischereischein erhalten Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Ordnungsbehörde.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Thema Fischerei erhalten Sie auf den Internetseite des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V.:
Rechtsgrundlagen
Amt/Fachbereich
32.1 - Allgemeines Ordnungsrecht
Kosten
Die Erhebung der Verwaltungsgebühr erfolgt nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) und nach den Tarifstellen ff. 7.7.2.1 - 7.7.2.4 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
Fischerprüfung | 50,00€ |
Wiederholung eines Prüfungsteils aufgrund von Nichtbestehens | 30,00€ |
Ausnahmegenehmigung zur Ablegung der Fischerprüfung bei einer anderen Fischereibehörde | 15,00€ |
Zweitschrift des Fischerprüfungszeugnisses | 35,00€ |
Die Gebühr für die Ablegung der Fischerprüfung ist nach Erhalt des Zulassungsbescheides zu überweisen.
Den Zulassungsbescheid erhalten Sie ca. Anfang November.