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Gehörlose / Notruf

Wie können Gehörlose einen Notfall melden?

Oft ist es gehörlosen Personen nicht oder nur schwer möglich, den Notruf 112 (oder den Notruf 110) zu alarmieren. Vielfach kann das normale Telefon nicht bedient werden und die sog.

Schreibtelefone stehen nicht überall zur Verfügung.

Jetzt wurde für das Kreisgebiet eine einfachere und für die Betroffenen besser umsetzbare Lösung gefunden.

Mit einem Vordruck können Notrufe über ein Faxgerät abgesetzt werden. Schnelle Hilfe wird dann über die Kreisleitstelle organisiert.

Der vom Kreis Coesfeld zur Verfügung gestellte Vordruck kann für die Bereiche

  • Rettungsdienstliche Hilfe
  • Feuer
  • Polizei
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst

verwendet werden.

Der Fax-Vordruck läuft in der Kreisleitstelle in Coesfeld als Notfall-Fax auf und wird dort sofort bearbeitet.

Der bzw. die Hilfesuchende erhält umgehend ein Antwort-Fax. Damit wird der Notruf bestätigt und die bereits eingeleiteten Maßnahmen mitgeteilt.

Durch eine Direktleitung der Kreisleitstelle zur Polizeileitstelle ist auch schnelle polizeiliche Hilfe sichergestellt.

Der Vordruck kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (siehe unten: Formulare).
Vordrucke können aber auch auf folgenden Wegen angefordert werden:

Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Tel.-Nr. (02541)18-3270
Fax-Nr. (02541)18-3299

Beratungsstelle für Hörgeschädigte

Wiesenstr. 14
48653 Coesfeld
Mobil: 0173/2752728
Tel.: (02561) 961106
Fax: (02561) 961105

Unmittelbar nach der Anforderung werden die Vordrucke zugeschickt. Bitte Absender nicht vergessen!

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

32.2 - Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

Gehörlose / Notruf

Wie können Gehörlose einen Notfall melden?

Oft ist es gehörlosen Personen nicht oder nur schwer möglich, den Notruf 112 (oder den Notruf 110) zu alarmieren. Vielfach kann das normale Telefon nicht bedient werden und die sog.

Schreibtelefone stehen nicht überall zur Verfügung.

Jetzt wurde für das Kreisgebiet eine einfachere und für die Betroffenen besser umsetzbare Lösung gefunden.

Mit einem Vordruck können Notrufe über ein Faxgerät abgesetzt werden. Schnelle Hilfe wird dann über die Kreisleitstelle organisiert.

Der vom Kreis Coesfeld zur Verfügung gestellte Vordruck kann für die Bereiche

  • Rettungsdienstliche Hilfe
  • Feuer
  • Polizei
  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst

verwendet werden.

Der Fax-Vordruck läuft in der Kreisleitstelle in Coesfeld als Notfall-Fax auf und wird dort sofort bearbeitet.

Der bzw. die Hilfesuchende erhält umgehend ein Antwort-Fax. Damit wird der Notruf bestätigt und die bereits eingeleiteten Maßnahmen mitgeteilt.

Durch eine Direktleitung der Kreisleitstelle zur Polizeileitstelle ist auch schnelle polizeiliche Hilfe sichergestellt.

Der Vordruck kann auch heruntergeladen und ausgedruckt werden (siehe unten: Formulare).
Vordrucke können aber auch auf folgenden Wegen angefordert werden:

Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Tel.-Nr. (02541)18-3270
Fax-Nr. (02541)18-3299

Beratungsstelle für Hörgeschädigte

Wiesenstr. 14
48653 Coesfeld
Mobil: 0173/2752728
Tel.: (02561) 961106
Fax: (02561) 961105

Unmittelbar nach der Anforderung werden die Vordrucke zugeschickt. Bitte Absender nicht vergessen!

Service für Gehörlose / Notruf, Notfallfax https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/817/show
32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3200
Fax 02541 18-3299