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Bevölkerungsschutz / Großschadensereignis (GSE)

Merkmale eines GSE im Sinne des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG-NRW)

Als Großschadensereignis im Sinne des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG-NRW) vom 10.02.1998 – GV.NW 1998 S. 122 – ist ein Ereignis anzusehen, bei dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und bei dem aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann.

Demnach liegt ein GSE vor, wenn

  • zahlreiche Menschen gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht,

oder wenn

  • erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht,

oder wenn

  • zahlreiche Menschen und erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind gem. § 29 Abs. 1 FSHG für die Leitung und Koordinierung des Gesamteinsatzgeschehens bei Katastrophen (Großschadensereignissen) zuständig.

Für die Abwehr von Großschadensereignissen / Katastrophen hat der Kreis Coesfeld einen Krisenstab eingerichtet. Der Krisenstab wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum aktiviert, ist dem politisch Gesamtverantwortlichen (Landrat) unterstellt und muss alle mit dem Ereignis in Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen koordinieren und treffen. S. Downloads.

Rechtsgrundlagen

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

32.2 - Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz

Bevölkerungsschutz / Großschadensereignis (GSE)

Merkmale eines GSE im Sinne des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG-NRW)

Als Großschadensereignis im Sinne des § 1 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG-NRW) vom 10.02.1998 – GV.NW 1998 S. 122 – ist ein Ereignis anzusehen, bei dem Leben oder Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und bei dem aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzleitung erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht geleistet werden kann.

Demnach liegt ein GSE vor, wenn

  • zahlreiche Menschen gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht,

oder wenn

  • erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht,

oder wenn

  • zahlreiche Menschen und erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf besteht.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind gem. § 29 Abs. 1 FSHG für die Leitung und Koordinierung des Gesamteinsatzgeschehens bei Katastrophen (Großschadensereignissen) zuständig.

Für die Abwehr von Großschadensereignissen / Katastrophen hat der Kreis Coesfeld einen Krisenstab eingerichtet. Der Krisenstab wird ereignisabhängig für einen begrenzten Zeitraum aktiviert, ist dem politisch Gesamtverantwortlichen (Landrat) unterstellt und muss alle mit dem Ereignis in Zusammenhang stehenden Verwaltungsmaßnahmen koordinieren und treffen. S. Downloads.

Großschadensereignis, Katastrophen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/830/show
32 - Sicherheit und Ordnung
Schützenwall 18 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-3200
Fax 02541 18-3299

Herr

Johannes

Eichholz

Fachdienstleitung

132 (Coesfeld, Schützenwall 18)

02541 18-3270
johannes.eichholz@kreis-coesfeld.de