"Neues Kommunales Finanzmanagement" (NKF) ist der Oberbegriff für das doppische kommunale Haushalts- und Rechnungswesen.
Bisher wurden im sog. "kameralen" Produkthaushalt lediglich die jährlichen Einnahmen und Ausgaben dargestellt.
Das neue Haushaltsrecht war nach den Vorgaben des Landesgesetzes NRW spätestens bis zum 01.01.2009 umzusetzen.

Der Kreis Coesfeld hat zum 01.01.2008 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) umgestellt.

Im Vergleich zur Kameralistik bietet die Doppik folgende Vorteile:

  • Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauchs auf Basis der betriebswirtschaftlichen Größen  "Aufwand" und "Ertrag"
  • Dartstellung des Vermögens und der Schulden der Kommune
  • Hervorhebung der Ziele und Egebnisse des Verwaltungshandelns durch verbindlich abzubildende Produktbereiche
  • Unterstützung einer flexiblen Mittelbewirtschaftung
  • Realisierung eines einheitlichen Rechnungsstils für die Kernverwaltung und für das Sondervermögen bzw. für die Eigen- und Beteiligungsgesellschaften.

Rechtsgrundlagen

20.1 - Finanzen