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Alters- und Ehejubiläen

Der Landrat gratuliert Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Vollendung des

  • 90. Lebensjahres
  • 95. Lebensjahres
  • 100. und jedes weiteren Lebensjahres sowie zur
  • Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
  • Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum).

Hierzu übermitteln die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Daten aus dem Melde- und Standesamtswesen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

01.3 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Alters- und Ehejubiläen

Der Landrat gratuliert Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Vollendung des

  • 90. Lebensjahres
  • 95. Lebensjahres
  • 100. und jedes weiteren Lebensjahres sowie zur
  • Goldenen Hochzeit (50-jähriges Ehejubiläum),
  • Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
  • Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
  • Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
  • Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum).

Hierzu übermitteln die kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Daten aus dem Melde- und Standesamtswesen.

Jubiläen https://serviceportal.kreis-coesfeld.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/893/show
01 - Büro des Landrats
Friedrich-Ebert-Straße 7 48653 Coesfeld
Telefon 02541 18-9100
Fax 02541 18-9009

Frau

Astrid

Kramme

127 (Coesfeld, Friedrich-Ebert-Str. 7)

02541 18-9133
astrid.kramme@kreis-coesfeld.de