An den Raum werden sehr unterschiedliche - häufig im Konflikt miteinander stehende - Ansprüche gestellt. So stehen sich häufig gegensätzliche Interesse, z. B. beim Bau von Straßen und Siedlungen, von Schienennetzen und Energieleitungen, seitens der Land- und Forstwirtschaft, bei der Ausweisung von Industriestandorten, Gewerbegebieten und Einkaufszentren sowie seitens des Tourismus’, gegenüber. 

Diese unterschiedlichen Nutzungen werden in Deutschland durch ein gestuftes Planungs­system gesteuert. Teile dieses Planungssystems sind die Raumordnung auf Bundesebene, die Landesplanung auf der Ebene der Bundesländer und die Regionalplanung auf regionaler Ebene. Die Aufgabe von Raumordnung, Landes- und Regionalplanung ist es, die unterschiedlichen Ansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu koordinieren, d.h. auf eine sozial, ökologisch und ökonomisch verträgliche Raumnutzung und -entwicklung hinzuwirken.

Die Ziele der Regionalplanung werden aus den Grundsätzen und Leitgedanken der Raum­ord­nung und Landesplanung entwickelt. Diese Ziele sind für den Bereich des Kreises Coesfeld im Regionalplan Münsterland dargestellt und auf den nachfolgenden Planungs­ebenen - von Kreisen, Städten und Gemeinden - zu berück­sichtigen.

Das Büro des Landrats, Kreisentwicklung, ist verantwortlich für die Stellungnahmen, die im Rahmen der Erarbeitung und Änderung der Landesentwicklungs- und Regionalpläne vom Kreis Coesfeld eingebracht werden. Hierbei gilt es insbesondere die Stellungnahmen der Fachabteilungen der Kreisverwaltung dahingehend zu koordinieren, dass eine einheitliche Position des Kreises erreicht wird. Aufgabe ist zudem die Abstimmung zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Kreis bei der Suche nach Lösungen für unterschiedliche Planungspositionen.

Weitergehend Informationen zur Regionalplanung im Münsterland finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Münster unter https://www.bezreg-muenster.de/de/regionalplanung/index.html. Darüber hinaus werden in der Kreisentwicklung Stellungnahmen zu Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren sowie weiteren Genehmigungsplanungen koordiniert.