Der Landrat ist nicht nur Organ des Kreises, sondern zugleich Untere Staatliche Verwaltungsbehörde. Dies bedeutet insbesondere, dass er die allgemeine Aufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt. Die Kommunalaufsicht überwacht im Rahmen der Rechtsaufsicht, ob eine Verletzung geltenden Rechts erfolgt.