Wer die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren hat, diesem gestohlen wurde oder der alte Fahrzeugschein unbrauchbar ist, kann bei der Zulassungsbehörde ein Ersatzdokument beantragen.

Erste Anlaufstelle bei einem Verlust/Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist immer die Zulassungsstelle, in deren Bereich das Fahrzeug zuletzt zugelassen war.

Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unbrauchbar geworden ist, benötigen Sie:

  • das unbrauchbar gewordene Dokument
  • gültigen Lichtbildausweis
  • ggf. Vollmacht
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.

Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gestohlen worden ist, benötigen Sie:

  • die schriftliche Bestätigung der Polizei über die Erstattung einer Diebstahlanzeige;
    darin muss das Dokument und das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges aufgeführt sein, dessen Diebstahl angezeigt wurde
  • gültigen Lichtbildausweis
  • ggf. Vollmacht

Falls Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) verloren ist, benötigen Sie:

  • formlose Verlusterklärung der fahrzeughaltenden Person; darin muss mind. das Kennzeichen und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs sowie Name und Unterschrift des Halters enthalten sein
  • gültigen Lichtbildausweis
  • ggf. Vollmacht

Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung

Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.

 

 

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

 

 

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

Wir bitten um bargeldlose Zahlung.