EU-Heimtierausweis
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss seit dem 01.04.2004 aufgrund einer EU-Regelung ein Pass (= EU-Heimtierausweis) mitgeführt werden. Ziel dieser EU-Regelung ist es, die Einschleppung und Verbreitung der Tollwut zu verhindern.
Die EU-Heimtierausweise werden in der Regel von jeder Tierarztpraxis ausgestellt und enthalten Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung.
Wichtige Informationen für die Tierarztpraxen:
Wichtige Informationen für die Tierarztpraxen:
Somit ist es für Sie als Tierarzt/Tierärztin ab dem 01.07.2020 nur möglich EU-Heimtierausweise zu beantragen, wenn Sie in der HIT-Datenbank registriert sind und Ihnen eine Ermächtigung zur Ausgabe von Heimtierausweisen vorliegt.
Das Veterinäramt des Kreises Coesfeld wurde aufgefordert alle im Kreis Coesfeld niedergelassenen und zur Ausgabe von EU-Heimtierausweisen ermächtigten Tierarztpraxen dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) mitzuteilen. Sie werden somit ein entsprechendes Schreiben mit einer HIT-Registriernummer und einer PIN-Nummer erhalten. Sofern Sie bereits eine HIT-Registriernummer haben, werden Sie lediglich für den Betriebstyp „754 = ermächtigter Tierarzt/berechtigt zur Heimtierausweis-Ausgabe“ freigeschaltet.
Der ermächtigte Tierarzt darf nur Blanko-Heimtierausweise von Impfstoffherstellern, Großhändlern oder Druckereien verwenden, die von der zuständigen Behörde autorisiert sind. Eine Bestellung per Post, Fax oder E-Mail ist nach der Registrierung des Tierarztes in HIT weiterhin möglich, nicht jedoch eine Bestellung ohne Registriernummer.
Sollten Sie bis zum 01.07.2020 kein Schreiben mit einer entsprechenden Registriernummer erhalten, melden Sie sich bitte beim Veterinäramt des Kreises Coesfeld
Formulare
Rechtsgrundlagen
Einführung des HIT-Heimtiermoduls ab 01.07.2020
Vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den obersten Landesbehörden der Bundeslänger wurde zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 576/2013 festgelegt, dass die Registrierung der Tierärztinnen und Tierärzte im Erfassungssystem der Datenbank HI-Tier (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) erfolgt. Ab dem 01.07.2020 wird das Modul „Heimtier-Datenbank“ in den Realbetrieb gehen.