Für die Genehmigung von Stallbauvorhaben ist eine Beurteilung durch die Abteilung 39 - Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung des Kreises Coesfeld erforderlich. Eine zügige Bearbeitung ist dann möglich, wenn die Bauvorlagen schon bei der Antragstellung alle notwendigen Informationen enthalten. In den ergänzenden Betriebsbeschreibungen, die hier und auch bei der Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld sowie als Downloadformulare (unter "Onlinedienstleistungen") zur Verfügung stehen, werden die für das jeweilige Stallbauvorhaben erforderlichen Anforderungen genannt, die für die veterinärfachliche Beurteilung des Vorhabens notwendig sind. Durch eine sorgfältige Benutzung dieser Vordrucke wird auch das Genehmigungsverfahren beschleunigt.

Onlinedienstleistungen

Rechtsgrundlagen

Besonderheiten

Anträge auf Stallneu- bzw. Umbauten sind bei den Abt. 63 oder 70 oder aber bei den Bauämtern der Städte Coesfeld und Dülmen zu stellen.