Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Anhänger in Deutschland abweichend von der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gezogen werden.

Der Anhänger ist zunächst bei einer amtlichen Prüforganisation (z.B. Dekra, GTÜ, TÜV) vorzuführen. Sind die technischen Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine Bescheinigung über die technische Prüfung, die Sie der KFZ-Zulassungsstelle vorlegen. Ist der Anhänger neu, reicht eine entsprechende Herstellerbescheinigung.

Das Vorliegen der Voraussetzungen muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen werden und eine gesiegelte Tempo-100 km/h-Plakette muss an der Rückseite des Anhängers angebracht werden.

Die Tempo-100 km/h-Plakette kann nicht bei der Zulassungsstelle erworben werden. Sie müssen die Plakette daher im Vorfeld selbst besorgen. In der Regel kann sie bspw. bei den ansässigen Schilderprägern erworben werden. Bei der Zulassungsstelle erfolgt dann die Siegelung der Plakette.

Sofern der Anhänger bereits mit einer entsprechenden Plakette aus einem anderen Landkreis gesiegelt ist, behält diese ihre Gültigkeit auch nach der Umschreibung in den Kreis Coesfeld.

 

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Nachweis der erfüllten Voraussetzung (z. B. durch Herstellerbescheinigung, Gutachten einer Prüforganisation, EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein

Kosten

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html

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