Umzug innerhalb des Kreises bzw. Namensänderung
Sie sind innerhalb des Kreises Coesfeld umgezogen?
Es ist lediglich die Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vorgesehen.
Die Berichtigung des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) wegen eines Umzuges innerhalb des Kreises Coesfeld (ohne Änderung des Namens!) können Sie auch bei Ihrem örtlichen Einwohnermeldeamt / Bürgerservice vornehmen lassen (außer Stadt Dülmen).
Übersicht über die Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Kreis Coesfeld
Hat sich Ihr Name geändert, beispielsweise durch Heirat?
Damit der richtige Name in den Fahrzeugpapieren steht, ist eine Korrektur von Fahrzeugschein (ZB I) sowie Fahrzeugbrief (ZBII) erforderlich. Dies kann nur in der KFZ-Zulassungsstelle erfolgen.
Bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug:
- Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung und Personalausweis eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführung)
- Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG usw.): Handelsregisterauszug und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführers oder Prokuristen)
- Bei freiberuflicher Tätigkeit: Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Bestätigung der Berufskammer, Gesellschaftsvertrag oder Briefbogen) und Personalausweis (im Original) eines Vertretungsberechtigten
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister und eine Fotokopie des Personalausweises eines Vertretungsberechtigten
- Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts: Gewerbeanmeldung oder Gesellschaftervertrag und Fotokopie eines Gesellschafters. Die eVB-Nummer muss auf die Firma / "juristische Person" ausgestellt werden.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) nur bei Namensänderung
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- gültigen Lichtbildausweis
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter) unterschriebene Vollmacht
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat) - Ihren gültigen Lichbildausweis
- Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung
Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.
Rechtsgrundlagen
- § 15 (1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Besonderheiten
Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen.
Sofern Sie noch die „alten" Fahrzeugpapiere besitzen, ist in den Kfz-Zulassungsstellen zwingend die Vorlage beider Dokumente notwendig, da diese dabei in die aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II getauscht werden.
Sie sind aus einem anderen Zulassungsbezirk zugezogen, d. h. das Fahrzeug ist bzw. war zuletzt außerhalb des Kreises Coesfelds zugelassen?
Siehe Umschreibung von Außerhalb
Sie sind weggezogen, haben den Kreis Coesfeld verlassen? In diesem Fall sind wir nicht mehr für Sie zuständig. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Zulassungsbehörde Ihres neuen Hauptwohnsitzes zum Zwecke der Umschreibung (Standortwechsel) in Verbindung.
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten nach Möglichkeit um die Bezahlung mit EC-Karte.