Umkennzeichnung von COE auf LH
Sie möchten Ihr bestehendes Kfz-Kennzeichen umkennzeichnen?
Oder haben ein neues Wunschkennzeichen?
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Die Vorlage der "alten" amtlichen Kennzeichen ist erforderlich
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (ggf. Sicherheitsprüfung) gem. § 29 StVZO Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
- gültigen Lichbildausweis
- Es dürfen keine Kfz.-Steuer- und Gebührenrückstände vorhanden sein.
Sie kommen nicht selbst, sondern senden einen Bevollmächtigten? Dann benötigen wir weiterhin:
- eine von Ihnen (Fahrzeughalterin/Fahrzeughalters) unterschriebene Vollmacht
Kfz: Vollmacht für die Zulassung von Kraftfahrzeugen (mit SEPA-Lastschrift-Mandat) - Ihren gültigenLichtbildausweis
- Beauftragte Personen müssen sich durch gültigen Lichtbildausweis ausweisen können.
Grundsätzlich ist eine Online-Terminvereinbarung erforderlich Portal zur Terminreservierung
Zudem besteht in der Zulassungsstelle Dülmen MO-FR von 8 Uhr bis 11 Uhr die Möglichkeit bis zu zwei Vorgänge ohne vorherige Terminvereinbarung durchführen zu lassen.
Besonderheiten
Kosten
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/BJNR009800011.html
Wir bitten um bargeldlose Zahlung.