Integration
Kommunales Integrationszentrum Kreis Coesfeld
Mit dem Teilhabe- und Integrationsgesetz aus dem Jahr 2012 und seiner Novellierung 2021 hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung verpflichtet, die Integration in den Kommunen des Landes voran zu treiben.
Die Kommunalen Integrationszentren sind das Herzstück des Teilhabe- und Integrationsgesetzes, denn sie schaffen die Voraussetzungen dafür, dass die Integration vor Ort gelingt. Mit der Integration neu zugewanderter Menschen bzw. Menschen mit Einwanderungsgeschichte kommt den Kreisen und kreisfreien Städten eine entscheidende Bedeutung zu. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt daher die Kommunen und fördert die Einrichtung Kommunaler Integrationszentren. Es gibt inzwischen flächendeckend, in allen Kreisen und kreisfreien Städten, Kommunale Integrationszentren, die sich um die Koordination von kommunalen Integrationsaufgaben und die Vernetzung unterschiedlicher Akteure kümmern.
Zu den Aufgaben der Kommunalen Integrationszentren gehören beispielhaft:
- Bestands- und Bedarfsanalysen zu integrationsrelevanten Daten und Fakten,
- Entwicklung integrationspolitischer Handlungskonzepte,
- Konzepte interkultureller und durchgängiger sprachlicher Bildung entlang der Bildungskette (frühkindliche Bildungseinrichtungen, Schule, Übergang Schule-Beruf),
- Aufbau, Koordination und Begleitung von Laiensprachmittlerpools zur niedrigschwelligen, ehrenamtlichen Sprachmittlung
- Fortbildungen zur durchgängigen Sprachbildung für pädagogische Fachkräfte, Ausbilderinnen und Ausbilder und für Lehrkräfte
- Durchführung der Programme „Griffbereit", „Rucksack-Kita", „Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage",
- Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements für neuzugewanderte und geflüchtete Menschen im Rahmen des Programms KOMM-AN NRW,
- Durchführung des Landesprogramms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ gemeinsam mit dem MAGS – Abschlussbericht
- Bildungspartnerschaften zwischen der frühkindlichen Bildungseinrichtung, Schule und Elternhaus,
- Interkulturelle Profilierung von Kultureinrichtungen,
- Förderung des Kommunalen Konfliktmanagements
- Förderung von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Einwanderungsgeschichte,
- Berücksichtigung kultursensibler Aspekte in der Altenhilfe