Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen bzw. Osterfeuern ist nur unter Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen möglich und bedarf der Genehmigung der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

32 - Sicherheit + Ordnung
Schützenwall 18
48653 Coesfeld

02541 18-3200
02541 18-3299
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