Das Land NRW fördert die Neuschaffung von Mietwohnungen und von zur Vermietung bestimmter Eigentumswohnungen mit zinsfreien Darlehen.

Die Darlehen werden für Mietwohnungen, die sich im Kreisgebiet Coesfeld befinden, durch die Kreisverwaltung Coesfeld bewilligt. Die Darlehensauszahlung sowie die Darlehensverwaltung erfolgt anschließend durch die NRW.BANK.

Die Förderung besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:

  • Zinsen: Für die Dauer der Zweckbindung (25 oder 30 Jahre) ist das Baudarlehen mit 0 % bis zum Ablauf des fünften Jahres, danach mit 0,5 % zu verzinsen. Nach Ablauf der Zweckbindung wird das Baudarlehen marktüblich verzinst.
  • Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen in Höhe von 30 % bei 25-jähriger Zweckbindung bzw. 35 % bei 30-jähriger Zweckbindung (M1-3) sowie Tilgungsnachlass auf das Grunddarlehen in Höhe von 35 % bei 25-jähriger Zweckbindung bzw. 40 % bei 30-jähriger Zweckbindung (M4)
  • Tilgungsnachlass in Höhe von 50 % auf anerkannte Zusatzdarlehen (z. B. für Abbrucharbeiten, Schaffung von rollstuhlgerechtem Wohnraum, Einbau elekrisch bedienbarer Türen)

Die Wohnungen müssen mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden.

Es wird eine vom Mietniveau abhängige Bewilligungsmiete (derzeit M1-3: 6,50 € / m² Wohnfläche für die EK-Grp. A und 7,55 € m² Wohnfläche für die EK-Grp. B bzw. M4: 7,25 € / m² Wohnfläche für die EK-Grp. A und 8,40 € m² Wohnfläche für die EK-Grp. B) festgesetzt, die ab Erteilung der Förderzusage jährlich um 2 % erhöht werden kann. 

Die Gemeinde Havixbeck ist in das Mietniveau M4 eingeordnet. Alle anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind in das Mietniveau M1-3 eingeordnet.

Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie, den Darlehenskonditionen und zum Antragsverfahren finden Sie unter folgenden Links:

Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung einen Beratungstermin zu vereinbaren.

 

Unterlagen

Die  Antragsformulare werden von der NRW.BANK unter folgenden Links angeboten: 

Bitte halten Sie sich hinsichtlich der beizubringenden Unterlagen an das Verzeichnis der Anlagen auf der letzten Seite des Förderantrages. Dabei übersenden Sie uns neben der digitalen Ausfertigung (bitte nur einzelne PDF-Dokumente) auch noch alle Unterlagen in Papierform und dabei die Unterlagen der Ziffer 2, 4 und 5 zweifach. Vielen Dank.

Rechtsgrundlagen

Kosten

Die Gebühren, die der Kreis Coesfeld für die Erteilung einer Förderzusage erhebt, betragen 0,4 % der bewilligten Darlehenssumme (Grundlage: Ziffer 29.1.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung AVerwGebO NRW). Daneben fallen Kosten für die NRW.BANK an.